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Deckel A 7 – Grundstückserwerb in Stellingen

Donnerstag, 13.01.2011

Für den Ausbau der A7 werden beidseitig der Autobahn Grundstücksflächen von privaten Eigentümern benötigt. Trotz der nun beginnenden Planauslegung ist der Erwerb noch nicht vollzogen bzw. noch keine Erwerbsverhandlungen geführt (siehe Drs. 19/8316).

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. In welcher Größe werden Grundstücksteile der Flurstücke 2243, 2350 und 2269 für den Ausbau der A7 benötigt?

 

2. Wurden bereits Gespräche mit den Grundeigentümern der Flurstücke 2243, 2350 und 2269 geführt?

a.) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

3. Wurde den Eigentümern bereits ein Kaufangebot unterbreitet?

 

4. Wann und durch wen wird der Ankauf der Flurstücke oder der Teilflächen erfolgen?

 

5. Welche Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken werden während der Bauphase in Stellingen benötigt?

a.) Schopbachweg?

b.) Imbekstieg?

 

6. Ist weiterhin eine Baustraße geplant?

a.) Wenn ja, über welche Flurstücke?

 

7. Welche temporären Lärmschutzmaßnahmen sind während der Bauphase geplant?

a.) Schopbachweg?

b.) Imbekstieg?

 

8. Wurden mittlerweile Verschattungsgutachten in Auftrag gegeben?

a.) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?