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Defekter Fahrstuhl am Barmbeker Bahnhof

Dienstag, 01.06.2010

Durch den Umbau des Barmbeker Bahnhofs ist ein barrierefreier Zugang zu den U-Bahnsteigen derzeit nur eingeschränkt möglich. Die S-Bahngleise sind eigentlich barrierefrei erreichbar. Allerdings ist der Fahrstuhl am Eingang Busbahnhof seit einigen Tagen defekt. Jener Fahrstuhl scheint besonders störanfällig zu sein. Dieser Schluss ist durch häufige Ausfallszeiten (vgl. dazu Schriftliche Kleine Anfrage 19/410 der Abgeordneten Martina Gregersen) sowie durch äußerst beunruhigende Geräusche sowie erheblich eingeschränkte Geschwindigkeit bei Betrieb zu ziehen. Nun ist ein Fall bekannt, wonach ein schwerbehinderter Nutzer zwei Stunden im defekten Fahrstuhl ausharren musste, bis technische Hilfe vor Ort war.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie lange ist der Zugang zu welchen Gleisen durch den Umbau nicht barrierefrei?

a. Wie ist der Zugang mobilitätseingeschränkter Fahrgäste während dieser Zeit sichergestellt?

2. Wie häufig war der Fahrstuhl am Eingang Busbahnhof in den vergangenen fünf Jahren über welchen Zeitraum defekt?

a. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Einschätzung, dass besagter Fahrstuhl störanfällig ist? Wenn nein, warum nicht?

b. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Einschätzung, dass der Einbau eines neuen Fahrstuhls notwendig wäre? Wenn nein, warum nicht?

c. Wie viele „Ausfallzeiten“ machen nach Ansicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde den Austausch eines Fahrstuhls notwendig?

3. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den genannten Fahrstuhl dauerhaft funktionstüchtig zu machen?

4. Befinden sich Fahrgäste beim Eintritt eines Defekts im Fahrstuhl: welche Maßnahmen werden von wem getroffen, um die Fahrgäste zu befreien?

a. Wie viel technisches Personal steht in ganz Hamburg zur Verfügung, um den Fahrgästen bei defekten U-/S-Bahnhof-Fahrstühlen Hilfe zu leisten?

b. Wie viel technisches Personal steht in ganz Hamburg zur Verfügung, um defekte U-/S-Bahnhof-Fahrstühlen wieder in Stand zu setzen?

c. Wie wird die Hilfeleistung eingeschlossener Fahrgäste rund um die Uhr gewährleistet?

d. Wie häufig musste in den vergangenen fünf Jahren bei welchen S- und U-Bahnhöfen zur Befreiung der Fahrstuhlnutzer/-innen die Feuerwehr zu Hilfe gerufen werden?

5. Wie erfahren die Betreiber der Fahrstühle an U-/S-Bahnhöfen von defekten Fahrstühlen?

6. Wie wird sichergestellt, dass sich keine Fahrgäste in defekten Fahrstühlen an U-/S-Bahnhöfen befinden?