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Denkmalschutz für das „Hundertwassercafé“ in Ottensen?

Montag, 28.06.2010

Leerstand und Verfall kennzeichnen seit Mitte vergangenen Jahres die Situation des Hundertwasser-Café in Ottensen. In den 90er-Jahren wurde das Stadtcafé an der Behringstraße vom weltbekannten Künstler Friedensreich Hundertwasser gestaltet, dann wurde es von der Stadt an einen Immobilieninvestor verkauft - heute rottet der beliebte Treffpunkt vor sich hin.

Doch inzwischen droht diesem kulturellen Kleinod der Abriss. Der Eigentümer des Gebäudeensemble, die Bonner Wohnungsbau GmbH, plant auf dem Grundstück an der Beringstraße 60 familienfreundliche und günstige Mietwohnungen.

Bislang war man im Bezirk davon ausgegangen, dass das Café in die neue Bebauung integriert werden sollte. Voruntersuchungen des Investors haben nun angeblich mangelnde statische Standfestigkeit von Gebäude und Galerie, unzureichende Flucht- und Rettungswege sowie einen mangelnden Energiestatus festgestellt. Das von der Wohnungsbaugesellschaft beauftragte Architektenteam hat sogar den Abriss des Stadtcafés.

Alle Altonaer Parteien wollen das Kunstwerk des österreichischen Künstlers Friedensreich Hundertwasser in Altona, sein Stadtcafé Ottensen, erhalten, jetzt wollen auch die Bürger Altonas mit einem Bürgerbegehren einen wesentlichen Beitrag zur Rettung des Stadtcafés leisten. Die Altonaer Bezirksversammlung hat auf ihrer jüngsten Sitzung einen Antrag der SPD zugestimmt, der die zuständige Kulturbehörde sowie das Amt für Denkmalschutz aufgefordert, das Café unter Denkmalschutz zu stellen.

 

Daher fragen wir den Senat:

1.) Welche Nutzungsmöglichkeiten sieht der aktuelle Bebauungsplan für das betreffende Grundstück und explizit für das Hundertwassercafé vor? Bitte ausführen.

2.) Gibt es neben dem Bebauungsplan einen städtebaulichen Vertrag zum Erhalt des Cafés? Wenn ja, mit welchen Bestimmungen? Wenn nein, warum nicht?

3.) Sind bezüglich des derzeit gültigen Bebauungsplans Änderungen geplant? Wenn ja, welche? Bitte ausführen.

4.) Welche Gutachten sind den zuständigen Behörden zum möglichen Erhalt des Hundertwassercafés bekannt? Wer hat diese erstellt und zu welchen Ergebnissen kommen diese? Bitte erläutern sowie etwaige unterschiedliche Ergebnisse erläutern.

5.) Welche Kriterien müssten grundsätzlich erfüllt werden, um das Hundertwassercafé unter Denkmalschutz zu stellen? Bitte einzeln benennen.

6.) Wie beurteilen die zuständigen Behörden den gegenwärtigen Zustand des Gebäudes, in dem sich das Hundertwassercafé befindet?

7.) Wie beurteilen der Senat sowie zu ständigen Behörden wie das Denkmalschutzamt die städtebauliche und kulturhistorische Bedeutung dieses Gebäudes?

8.) Mit der Drs. 18/2498 hat der Senat seine Absicht bekundet, die Einführung des Denkmalschutzes für ausgewählte Ensembles forcieren zu wollen.

a) Für welche der bezirksbezogenen Ensembles gelten bereits in Altona städtebauliche Schutzinstrumente und welche sind dies im Einzelnen? Die Antwort kann gerne tabellarisch erfolgen.

b) Zählte das Hundertwassercafé zu den ausgewählten Ensembles? Wenn ja, was hat dies für Auswirkungen auf das Bebauungsverfahren? Wenn nein, warum nicht?

9.) Der Investor verlangt für dieses Areal den Abriss des Cafés auf Grund vermeintlich mangelnder Standfestigkeit und anderer Mängel und schlägt die Integration eines konventionellen Cafés in die geplante Wohnbebauung vor.

Teilen die zuständigen Behörden den Eindruck der angeblich mangelnden Standfestigkeit? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführen.

10.) Wie hoch ist der Verkehrswert des besagten Gebäudeensembles?

11.) Existieren Kostenschätzungen für eine denkmalgerechte Sanierung? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?