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Denkmalschutzwürdige Ensembles in Langenhorn, Fuhlsbüttel, Ohlsdorf, Alsterdorf und Groß Borstel: Bleibt Klein Borstel ein Einzelfall?

Freitag, 15.01.2010

Mit der Drs. 18/2498 hat der Senat seine Absicht bekundet, die Einführung des Denkmalschutzes für ausgewählte Ensembles forcieren zu wollen. Nach mehrjähriger Planungszeit steht nunmehr die Unterschutzstellung der Franck‘schen Siedlung in Klein Borstel als Denkmal vor dem Abschluss. Anders als beim bisher geltenden Milieuschutz eröffnet dies für die jeweiligen Besitzer die Möglichkeit einer entsprechenden steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen ins Gebäude. Die Perspektive für die Unterschutzstellung weiterer Ensembles in den genannten Stadtteilen erscheint dagegen unklar.

Ich frage den Senat:

1. Welche der bezirksbezogenen Ensembles (s.a. Drs. 19/3445) in den genannten Stadtteilen werden aus denkmalpflegerischer Sicht und aufgrund ggf. bereits bestehender städtebaulicher Schutzinstrumente für die Durchführung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung als Denkmal als vorrangig geeignet angesehen?

2. Für welche der bezirksbezogenen Ensembles gelten bereits städtebauliche Schutzinstrumente, welche sind dies im Einzelnen?

3. Welche Schritte sind beim weiteren Vorgehen zur Vorbereitung einer Unterschutzstellung von bezirksbezogenen Ensembles in den genannten Stadtteilen vorgesehen?

4. Welche Erfahrung für weitere Unterschutzstellungen können aus dem mehrjährigen Verfahren zur Unterschutzstellung der Franckschen Siedlung in Klein Borstel abgeleitet werden?

a. Ist insbesondere die vom Senat beschlossene Forcierung im Bezirk Hamburg-Nord mit dem bestehenden Personal in der Fachbehörde und im Bezirksamt Hamburg-Nord umsetzbar?

b. Welche anderen Erfahrungen aus diesem Verfahren sind für das weitere Vorgehen zu beachten?