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Deputationen der Freien und Hansestadt Hamburg

Donnerstag, 03.06.2010

In Artikel 56 der Hamburger Verfassung ist festgelegt, dass das Volk zur Mitwirkung an der Verwaltung berufen ist. Diese Mitwirkung soll insbesondere durch ehrenamtlich tätige Mitglieder gewährleistet werden. Dazu ist in allen Hamburger Behörden eine Deputation eingerichtet, in der derzeit jeweils 15 ehrenamtlich tätige Hamburgerinnen und Hamburger, die von der Bürgerschaft für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden, unter dem Vorsitz der Präsides der Behörden beraten.

Die Aufgaben der Deputationen ergeben sich aus dem Gesetz über Verwaltungsbehörden. Sie sind an Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen. Dazu gehören u.a.:

- die Aufstellung des Haushaltsplans

- Änderungen in der Organisation einer Behörde

- die Befassung mit Personalvorschlägen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie oft haben die Deputationen in den einzelnen Jahren 2008, 2009 und bisher in 2010 getagt und wie viele Sitzungen von Ausschüssen der Deputationen hat es im Jahr 2009 gegeben? (Bitte für jede Behörde einzeln aufschlüsseln)

2. Wie viele Personen außer den Deputierten und der Senatorin bzw. dem Senator – etwa Amtsleiter, Personalräte, Geschäftsstelle der Deputation – nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil? (Bitte für jede Behörde einzeln aufschlüsseln)

3. Welche Personalkosten für wie viele Stellen welcher Wertigkeit entstanden durch die Betreuung der Deputation in den Jahren 2008, 2009 bis 2010 jährlich? (Bitte für jede Behörde einzeln aufschlüsseln)

4. Welche Ausgaben sind in den Budgets der einzelnen Behörden jährlich im Zusammenhang mit den Deputationen vorgesehen? Welche Kosten sind dabei im Einzelnen für Material- und Versandkosten, Sitzungen und Sitzungsgelder sowie für andere Veranstaltungen der Deputationen eingeplant?

5. Wie oft hat eine Senatorin oder ein Senator in den Jahren 2001 bis 2010 Einspruch beim Senat gegen einen Beschluss der Deputation eingelegt und worum ging es dabei?

6. Welche Angaben sind dazu möglich, mit wie vielen Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft in den Jahren 2009 bis 2010 die Deputationen der federführenden Behörden vor Beschlussfassung des Senats nicht befasst wurden?