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Der so genannte „20-Cent-Fall“: Was haben staatliche oder vom Staat beauftragte Stellen nach der Entlassung der Beschuldigten aus der U-Haft unternommen?

Freitag, 09.07.2010

Im so genannten „20-Cent-Fall“ sind die wegen des gemeinschaftlichen Totschlags Beschuldigten Berhan I. und Onur K. Mitte Mai 2010 aus der U-Haft entlassen worden. Sowohl der 17-jährige türkische Staatsangehörige Berhan I. als auch der 17-jährige Mitbeschuldigte deutsche Staatsangehörige Onur K. waren bereits vor dem „20-Cent-Fall“ der Polizei bekannt. Staatliche Stellen wie das Familieninterventionsteam (FIT) waren mit den Beschuldigten befasst (vgl. Drs. 19/4173). Nach einer neuerlichen Gewalttat gegen ein junges Mädchen auf einem Schulhof am 01.07.2010 sitzt Berhan I. seit dem 03.07.2010 wieder in U-Haft. Offen ist, was staatliche oder vom Staat beauftragte Stellen nach der Entlassung der beiden Beschuldigten aus der U-Haft Mitte Mai unternommen haben.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Welche staatlichen oder vom Staat beauftragten Stellen bzw. freien Träger waren seit der Entlassung aus der U-Haft Mitte Mai 2010 – jeweils – mit Berhan I. und Onur K. in wessen Auftrag, auf welcher ggf. gesetzlichen Grundlage und mit welcher konkreten Zielsetzung von wann bis wann befasst?

 

2. Wie stellte sich die sorgerechtliche Situation – jeweils für Berhan I. und Onur K. - bis wann dar und wie ist der aktuelle Stand? Hat es seit der Entlassung aus der U-Haft Mitte Mai – jeweils – Änderungen bzgl. des Sorgerechts bzw. der Vormundschaft für die Beschuldigten gegeben? Welche Ämter, Behörden und Gerichte waren jeweils wann befasst und wer hat hier ggf. wann aufgrund welcher Ereignisse welche Änderungen veranlasst oder mit welchem letzten Stand beantragt?

 

3. Hat es seit der Entlassung aus der U-Haft Mitte Mai – jeweils – Änderungen bzgl. der „Fallzuständigkeit“ für die Beschuldigten gegeben? Wenn ja, inwiefern und wie ist der aktuelle Stand?

 

4. Sind die Beschuldigten seit der Entlassung aus der U-Haft Mitte Mai – jeweils – über den oben genannten Fall hinaus polizeilich in Erscheinung getreten? Wenn ja, wann, in welcher Angelegenheit und mit welchen Folgen oder ggf. welchem Stand der Ermittlungen?

 

5. Hat es im Zusammenhang mit den Beschuldigten seit der Entlassung aus der U-Haft Mitte Mai – jeweils – Meldungen an den ASD oder das FIT gegeben? Wenn ja, durch wen, wann, in welcher Angelegenheit und mit welchen Folgen oder ggf. welchem Stand der Ermittlungen?

6. Sind Geschwister von Berhan I. oder Onur K. der Polizei bekannt? Wenn ja, wer, welchen Alters und wegen welcher Delikte? Hat es in diesen Zusammenhängen Meldungen an den ASD, das FIT oder REBUS gegeben? Wenn ja, durch wen, wann, in welcher Angelegenheit und mit welchen Folgen oder ggf. mit welchem Stand?

 

7. Werden Geschwister von Berhan I. oder Onur K. bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft als Intensivtäter oder sonst als besonders auffällig geführt? Wenn ja, wer, jeweils seit wann, aufgrund welcher Delikte und mit welchen Konsequenzen? Wann sind ggf. erkennungsdienstliche Behandlungen erfolgt?