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Der so genannte „20-Cent-Fall“: Was wurde nach der Entlassung der Beschuldigten aus der U-Haft unternommen? (Nachfrage)

Mittwoch, 21.07.2010

Im so genannten „20-Cent-Fall“ sind die wegen gemeinschaftlichen Totschlags Beschuldigten Berhan I. und Onur K. Mitte Mai 2010 aus der U-Haft entlassen worden. Beide waren der Polizei bereits bekannt, bevor sie im Juni 2009 einen Dachdecker in Harburg tödlich verletzten (vgl. Drs. 19/4173). Nach einer neuerlichen Gewalttat gegen ein junges Mädchen am 01. Juli 2010 wurde Berhan I. erneut inhaftiert.

Die Antwort des Senats auf unsere Fragen, was nach der Entlassung der beiden Beschuldigten aus der U-Haft Mitte Mai unternommen wurde, um etwaige weitere Straftaten zu unterbinden, lässt Detailangaben vermissen. So hat der Senat uns lediglich wissen lassen, die zuständigen Stellen hätten sich „umgehend“ vernetzt, die Erziehungskonferenz sei „zeitnah“ einberufen und es sei ein „enger Kontakt“ aufgebaut worden (Drs. 19/6715). Im Nachgang dazu fragen wir den Senat:

 

1. Laut Senat war die Polizei nach der Entlassung der beiden Beschuldigten aus der Untersuchungshaft nicht mit ihnen befasst, bis Berhan I. am 1. Juli 2010 mutmaßlich die neuerliche Körperverletzung verübte.

1.1. Wann genau im Mai 2010 wurden die beiden Beschuldigten aus der Untersuchungshaft entlassen? Befindet sich Berhan I. nach wie vor in Haft?

1.2. Haben die Polizei – über die Medienberichterstattung hinaus – Informationen anderer Stellen erreicht, dass die Haftentlassung der beiden Angeklagten bevor steht oder erfolgt ist? Wenn ja, welche Unterrichtungen hat es wann gegeben, von wem und auf welchem Wege und welche Stellen in der Polizei haben sie wann erreicht?

1.3. Handelt es sich bei der Haftentlassung des Berhan I. oder des Onur K. um einen Vorgang, der üblicherweise zu einer Gefährderansprache oder zu anderen polizeilichen Maßnahmen führen würde? (Bitte erläutern)

1.4. Warum sind polizeiliche Maßnahmen im vorliegenden Fall unterblieben?

 

2.1. Welche Verletzungen hat die 18-jährige, die Berhan am 1. Juli 2010 auf ihrem Schulhof angegriffen haben soll, erlitten, und wie geht es dem Opfer heute?

2.2. Worum ging es nach dem Stand der Ermittlungen in der Auseinandersetzung, die zu der Tätlichkeit führte? Trifft es zu, dass der Beschuldigte seine Freundin zur Prostitution veranlassen wollte?

 

3.1. Mit Blick auf den Angeklagten Berhan I. hat der Senat mitgeteilt, die zuständigen Dienststellen hätten sich umgehend vernetzt. Wer hat wann mit wem Kontakt aufgenommen?

3.2. Der Senat hat ferner ausgeführt, das Familieninterventionsteam (FIT) habe „zeitnah“ eine Erziehungskonferenz einberufen. Wann genau stand der Termin für die Konferenz fest und wann hat sie stattgefunden? Wer wurde wann eingeladen und wer hat daran teilgenommen?

3.3. In der Antwort des Senats heißt es außerdem, man habe eine Einzelunterrichtsmaßnahme vereinbart, die zwei- bis dreimal wöchentlich erfolgen sollte. Bis zum 28. Juni 2010 habe Berhan acht Unterrichtstermine wahrgenommen. Wann genau haben diese jeweils stattgefunden? Wie lange dauert eine solche Unterrichtseinheit und war beabsichtigt, die Maßnahme während der Schulferien im Juli und August 2010 fortzusetzen?

 

4. Der Senat hat mitgeteilt, der Mutter sei bereits Ende Oktober 2006 die elterliche Sorge für Berhan entzogen worden, die Pflegschaft obliege – für die Aufenthaltsbestimmung und das Erziehungsrecht – der Stadt Hamburg.

4.1. Wann und durch wen war der Antrag gestellt worden, aufgrund dessen das Gericht über die Entziehung der elterlichen Sorge entschieden hat?

4.2. Gibt es Geschwister? Wenn ja, in welchem Alter und wem obliegt bzw. oblag das Sorgerecht?

 

5. Hinsichtlich des Onur K. schildert der Senat den Besuch einer Gewerbeschule, der mangels Ausbildungsvertrag mit dem Schuljahr 2009/10 enden werde. Der Senat hat ferner mitgeteilt, FIT und Jugendgerichtshilfe seien mit dem seit Anfang Juni 2010 volljährigen Angeklagten befasst.

5.1. Ist die Antwort des Senats so zu verstehen, dass der Angeklagte derzeit keiner Tätigkeit nachgeht?

5.2. Bemühen sich staatliche Stellen weiter um den Heranwachsenden? Mit welchen Zielen?

5.3. Ist Onur K. nach wie vor seit der Haftentlassung polizeilich unauffällig? Wenn nein, was wird ihm vorgeworfen?

 

6. Wie ist der Sachstand im Strafverfahren um den sog. 20-Cent-Fall?

 

7. Wie ist der Sachstand der Strafverfolgung der Körperverletzung am 1. Juli 2010? Ist Anklage erhoben und das Verfahren eröffnet worden? Wird das Verfahren mit dem Strafverfahren im sog. 20-Cent-Fall verbunden?