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des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) für Arbeitsgelegenheiten (AGH) 2012

Mittwoch, 09.11.2011

Zum 1. November wurde das Interessenbekundungsverfahren zu den Arbeitsgelegenheiten im Jahr 2012 abgeschlossen. Durch die Einsparungen der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik müssen die Arbeitsgelegenheiten im Jahr 2012 gegen über dem Jahr 2011 erneut reduziert werden. Zugleich hatte die Evaluation der Hamburger Arbeitsgelegenheiten teils erhebliche Qualitätsmängel zu Tage gefördert.

Das Arbeitsmarktprogramm des Senats hat die Anzahl der geförderten AGH im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts auf jahresdurchschnittlich 3.900 festgelegt. Damit haben sich Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter t.a.h und die zuständige Behörde bereits am oberen Rahmen der Möglichkeiten orientiert. Die Evaluation der Hamburger AGH hatte eine weitaus geringere Zahl empfohlen.

Die Durchführungsverantwortung für das IBV liegt beim Jobcenter t.a.h. .

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Welche Informationen wurden den Trägern im Rahmen des IBV zur Verfügung gestellt? (Bitte ggf. die Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Projektvorschlägen anfügen.)

2. Hat es im Vorwege des IBV eine Informationsveranstaltung gegeben und falls ja, wann?

3. Wie viele Träger haben sich mit wie vielen Angeboten und wie vielen AGH - Plätzen am IBV beteiligt?

4. Wie viele Angebote sind auf Grund unvollständiger Unterlagen aus dem Verfahren ausgeschieden?

5. Wie viele Angebote wie vieler Träger haben die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und sind deshalb aus dem Verfahren ausgeschieden?

a. Worin bestanden die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen?

b. Wie wurden die Träger auf die gesetzlichen Anforderungen hingewiesen?

6. Wie viele angebotene AHG - Plätze sind dem „Zentralen Beirat“ von Jobcenter t.a.h. vorgelegt worden?

a. Mit welcher Fragestellung sind die angebotenen AGH - Plätze dem Zentralen Beirat von Jobcenter t.a.h. vorgelegt worden?

b. Wie oft wurde jeweils prozentual zugunsten und wie oft jeweils prozentual zuungunsten der Zulässigkeit der Plätze entschieden?

 

7. Wie viele Angebote mit wie vielen Plätzen haben die Mindestanforderungen an das arbeitsmarktpolitische Konzept nicht erfüllt und sind deshalb aus dem Verfahren ausgeschieden?

8. Wie viele Angebote mit wie vielen AGH - Plätzen haben die Mindestanforderungen an Vollständigkeit, gesetzliche Auflagen und arbeitsmarktpolitische Konzeption erfüllt und sind damit im Verfahren geblieben?

9. Angebote, die die formalen und gesetzlichen Anforderungen erfüllten, wurden einer Bewertung unterzogen. In diese Bewertung ging der Maßnahmevorschlag mit 45 Prozent, der Preis mit 25 Prozent und der Wirkungsgrad mit 30 Prozent ein. Wie und von wem wurde die Bewertung anhand der drei Kriterien jeweils durchgeführt?

10. Sind für jeden Bezirk genügend geeignete Angebote und AGH - Plätze im Verfahren geblieben?

a. Wenn nicht, wie wurden die übrig gebliebenen Plätze zugeteilt?

11. Wie wurden die Bezirke an der Auswahl geeigneter Angebote und AGH - Plätze beteiligt und wie haben sie diese Möglichkeit genutzt?

12. Wie viele und welche Träger konnten mit welchen Angeboten und wie vielen AGH - Plätzen im IBV berücksichtigt werden? (Bitte getrennt für die Bezirke darstellen und nach Maßnahmeart unterscheiden)

13. Wie viele Träger konnten trotz positiver Maßnahmebeurteilung nicht berücksichtigt werden?