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Die Freiwillige Feuerwehr ist „Fit for Fire“ – Wo unterstützt sie der Senat dabei?

Montag, 18.01.2010

Rund 2.500 Frauen und Männer sind Mitglieder in Hamburgs 87 Freiwilligen Feuerwehren. Sie setzen sich unentgeltlich – ehrenamtlich – für ihre Mitbürger und ihren Stadtteil ein. Ein Einsatz, der weit über das normale Maß hinaus geht und besondere Gefahren beherbergt. Insbesondere der Einsatz unter Atemschutz, aber auch andere Einsatztätigkeiten, erfordert eine körperliche Fitness.

 

Zur Förderung des Dienstsports hat die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord das Programm „Fit for Fire“ aufgelegt und unterstützt die ehrenamtlich engagierten durch die finanzielle Förderung einer „Anschubphase“ mit einem erfahrenen Sportübungsleiter über 15 Wochen. Danach soll der Feuerwehrsport auf dieser Basis eigenständig fortgeführt werden. Ein Leitfaden der FUK unterstützt dies.

 

Viele Freiwillige Feuerwehren haben das Angebot genutzt oder sind unabhängig davon bereit, neben den regelmäßigen Übungsdiensten und dem Einsatzgeschehen Dienstsport gemeinschaftlich zu leisten. Leider fehlen dazu allzu häufig die räumlichen Gegebenheiten, also Sporthallen oder Übungsflächen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Freiwillige Feuerwehren haben das Angebot der HFUK seit 2007 genutzt und einen professionellen Sportübungsleiter in der „Anschubphase“ eingesetzt?

a. Wie viele Freiwilligen Feuerwehren haben anschließend das Sportprogramm eigenverantwortlich weitergeführt?

b. Bei wie vielen Freiwilligen Feuerwehren ergaben sich aufgrund fehlender Räumlichkeiten Schwierigkeiten entweder bei der Inanspruchnahme des Angebots der HFUK oder bei der Fortführung nach der „Anschubphase“?

2. Wie viele Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren haben sich seit 2007 zu Sportübungsleitern an der Hamburger Feuerwehrakademie ausbilden lassen?

3. Wie viele Freiwillige Feuerwehren führen regelmäßig (wöchentlich oder zweiwöchentlich) Dienstsportabende durch?

4. Wie viele der Freiwilligen Feuerwehren nutzen dazu eine Sporthalle einer Schule oder eine andere Sporthalle? Bitte nennen, ob eine Schulsporthalle oder andere Sporthalle (bitte gesondert spezifizieren).

5. Entstehen Kosten, wenn Freiwillige Feuerwehren Schul- oder Bezirkssporthallen nutzen?

a. Wenn ja, werden diese durch das Feuerwehramt übernommen?

b. Wenn ja, sind diese in den Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren nach Auffassung des Senats enthalten?

c. Wenn ja, werden diese gegen Vorlage einer Rechnung beim Feuerwehramt der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr zurückerstattet?

6. Tragen bisher Freiwillige Feuerwehren die Kosten für ein gemeinsames Sportprogramm der Wehr aus privaten Mitteln?

a. Wenn ja, wie viele sind dies?

b. Wenn ja, werden diese durch die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden persönlich bzw. Kameradschaftskassen oder durch Fördervereine getragen?

7. Bei wie vielen Freiwilligen Feuerwehren ist die Nutzung einer im Umkreis des Einsatzgebiet befindlichen Sporthalle aufgrund fehlender Hallenzeiten nicht möglich?

a. Welche Priorität räumt der Senat einer Freiwilligen Feuerwehr bei der Vergabe von Hallenzeiten gegenüber privaten Nutzern ein?

8. In welcher Form fördert der Senat allgemein das Sportprogramm der Freiwilligen Feuerwehren derzeit und was plant der Senat zukünftig?

9. Die Versorgung mit Dienstkleidung für die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt über die Fa. Lion Apparell in Billbrook. Insbesondere richtiges und sicheres Schuhwerk ist für einen gefahrlosen Dienstsport wichtig. Ist sichergestellt, dass die Freiwilligen Feuerwehren Sportbekleidung, insbesondere sicheres und geeignetes Schuhwerk, durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherren (Feuerwehramt) zur Verfügung gestellt bekommen?

a. Wenn ja, ist das der Freiwilligen Feuerwehr zustehende Bekleidungsbudget aus Sicht des Senats für die Beschaffung von geeigneter Sportkleidung ausreichend?

b. Wenn nein, warum ist der Senat der Auffassung, dass es nicht zu den Aufgaben des Dienstherrn gehört, für geeignete bzw. sichere Bekleidung zu sorgen?

10. Für Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr gelten noch strengere Anforderungen an körperliche Fitness. Welche Möglichkeiten stellt der Arbeitgeber Feuerwehr ihren Mitarbeitern zur Verfügung?

a. Ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr aus ihrem persönlichen Bekleidungsbudget beeignete und sichere Sportbekleidung beim Lieferanten Lion Apparell abfordern können?