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Digitalisierung für die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB)

Dienstag, 09.02.2010

Im Jahr 2008 startete die europäische digitale Bibliothek Europeana im Rahmen der europäischen Initiative zur Digitalisierung des Kulturerbes. Laut Aussagen der EU-Kommission ist erst ein Prozent der in europäischen Archiven und Bibliotheken lagernden Werke digitalisiert worden. 15,4 Prozent der digitalisierten Objekte, die derzeit über die europäische digitale Bibliothek Europeana abrufbar sind, stammen aus Deutschland. Die Werke des Projektes einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) sind darin noch nicht erfasst. Langfristig sollen von allen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen möglichst vollständige elektronische Bestandsverzeichnisse der vorhandenden Werke in die DDB eingestellt werden. Förderprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) können für Mittel der Digitalisierungen beantragt werden. Die DFG verfügt derzeit für den Bereich der Informationsinfrastrukturförderung über ein Gesamtfördervolumen von bis zu 55 Millionen Euro. In einem ersten Schritt sollen Digitalisate von gemeinfreien Werken in die DDB aufgenommen werden. Werke mit Urheber-oder Leistungsschutzrecht sollen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber aufgenommen werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie groß ist der Anteil der Werke, die die FHH bereits digitalisiert hat?

 

2. Welche Ziele setzt sich der Senat bezüglich des Anteils von Objekten aus Museen, Bibliotheken und Archiven der FHH bei der Digitalisierung?

 

3. Wie viele Objekte der FHH stehen für die zukünftige Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) zur Verfügung?

 

4. Bis zu welchem Umfang sollen die Bestände in Museen, Bibliotheken und Archiven der FHH digitalisiert werden (bitte nach Art der Bestände aufschlüsseln)?

 

 

5. Werden in der FHH automatisierte Verfahren zur Digitalisierung (Scanroboter) eingesetzt?

 

 

6. Wurden von der DFG Mittel im Rahmen der Informationsinfrastrukturförderung aufgerufen?

a) Wenn ja, in welcher Höhe?

 

b) Wenn nein, wann beabsichtigt der Senat diese Mittel zu beantragen und in welcher Höhe?

 

7. Werden auch so genannte verwaiste und vergriffene Objekte aus der FHH für die DDB digitalisiert?

 

8. Die Suchmaschine von Google erfasst nach amerikanischem Recht vergriffene, freie und nicht oder nicht mehr urheberrechtsgeschützte Objekte in den USA und Europa. Sind Objekte aus Museen, Bibliotheken und Archiven der FHH von der Suchmaschine Google digitalisiert oder sollen in Zukunft Werke aus Museen, Bibliotheken und Archiven der FHH von Google digitalisiert werden?

 

9. Werden auch bildende und darstellende Werke sowie Film- und Tonwerke aus Hamburg für die digitale Bibliothek Europeana und die DDB digitalisiert und wenn ja, um welche handelt es sich?