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Doppelbesteuerung

Mittwoch, 14.10.2009

Nach den Urteilteilbegründungen des BFH vom 20.07.2005 Vi 165/01 (BStBl. II 2005, 890) ergibt sich, dass seit 1999 einbehaltene Arbeitnehmer-Beiträge gemäß 1.RGG nicht lohnversteuert werden dürfen.

 

Wenn der Arbeitnehmer seine Ruhegeldzahlungen erhält, tritt durch die Besteuerung der Ruhegeldzahlung in Höhe der Arbeitnehmer- Beiträge von 1,25% eine Doppelbesteuerung ein. Dies führt zu einer Doppelbesteuerung.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Seit wann weiß der Senat von dem o.g. Sachverhalt?

 

2. Was hat der Senat unternommen, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?