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Doppelveranstaltungen in den Arenen im Volkspark

Freitag, 15.04.2016

Immer wieder beklagen sich Anwohner über die starke Verkehrsbelastung durch ruhenden und fahrenden Verkehr im Umfeld der Arenen. Gerade bei Doppelveranstaltungen ist das Verkehrsaufkommen hoch, besonders viele Besucher stellen ihre Fahrzeuge in Wohngebieten in der Nähe ab, anstatt die offiziellen Parkplätze zu nutzen oder mit den öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen.

Die Drucksache 16/5220 besagt: „Parallelveranstaltungen im Volksparkstadion und in der Arena sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Aufgrund des Umstandes, dass namhafte Konzertveranstaltungen etwa einen Vorlauf von 1–3 Jahren haben, die Bundesligaveranstaltungen des Stadions jedoch nur einen Vorlauf von 4 Wochen aufweisen, können Parallelveranstaltungen mit einer Besucherzahl von insgesamt mehr als 55 000 nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach Angaben von HSV und Deuteron könnte dies etwa an sechs Tagen im Jahr auftreten. Vor dem Hintergrund […] sind Parallelveranstaltungen nach Auffassung der zuständigen Fachbehörden in begrenztem Umfang noch vertretbar.“ (Seite 4)

 

Ich frage den Senat:

1. Bei Veranstaltungen in den Arenen oder im Volksparkstadion: Welcher Zeitraum wird für die Anreise und welcher Zeitrahmen wird für die Abreise eingeplant (z.B. für die Einrichtung von Shuttle-Services etc.)?

2. Was verstehen die zuständigen Behörden unter dem Begriff Doppelveranstaltungen in den Arenen? Zählen dazu nur Veranstaltungen, bei denen sich die Veranstaltungszeiträume an sich überschneiden, oder zählen dazu auch Veranstaltungen, bei denen sich nicht die Veranstaltungszeiträume, sondern die Zeiträume der An- und Abreise überschneiden?

3. Was tun die zuständigen Behörden, damit Parallelveranstaltungen nicht über das vertretbare Maß hinaus stattfinden? Mithilfe welcher Maßnahmen wird die Begrenzung von Parallelveranstaltungen gewährleistet?

4. Wurde eine der Drs. 16/5220 (siehe Auszug oben) entsprechende Regelung in eine schriftliche Vereinbarung der Stadt mit dem HSV und den Arenenbetreibern aufgenommen? Wenn ja, bitte den genauen Wortlaut angeben.

a. Wenn ja, wie und in welchen Intervallen wird die Einhaltung dieser Vereinbarung kontrolliert?

b. Wenn nein, warum nicht?

5. Ist bei Karten für Veranstaltungen in den Arenen und im Volksparkstadion immer ein HVV-KombiTicket zur An- und Abreise enthalten? Wenn nein, warum nicht? Unter welchen Bedingungen ist es möglich KombiTicket-Partner des HVV zu werden?

6. Stellt der HVV bei Doppelveranstaltungen im Vergleich zu Einzelveranstaltungen zusätzliche Kapazitäten an Bussen und Bahnen oder Shuttle-Services bereit? Wenn ja, welche zusätzlichen Angebote gibt es? Wenn nein, warum nicht?

7. Gibt es bei Doppelveranstaltungen über die regulären Maßnahmen hinausgehende Maßnahmen der Betreiber oder der Polizei, um den An- und Abreiseverkehr von PKW zu regeln und die Verkehrsbelastung möglichst gering zu gestalten? Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?

8. Parkplätze

a. Auf den Parkplätzen Grün und Braun sind derzeit Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet. Wie viele Parkplätze fallen deswegen aktuell weg? Wie viele Parkplätze stehen jetzt noch zur Verfügung? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Wegfall von Parkmöglichkeiten zu kompensieren?

b. Werden in Zukunft weitere Parkplätze wegfallen oder wieder Parkplätze hinzukommen? Wenn ja, jeweils wann, wie viele und aus welchem Grund?

c. Wieviel kostet das Parken auf den zur Verfügung stehenden Parkplätzen im Umfeld der Arenen?

d. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Parkplatzpreise für die Besucher zu hoch sind und sie deshalb in den angrenzenden Wohnstraßen parken?

e. Was wird getan, um bei Doppelveranstaltungen das Parken von Besuchern in angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden? Zeigen diese Maßnahmen Wirkung?