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Draußen vor der Tür – Kinderleben in Hamburg (1):

Montag, 01.03.2010

Daten und Informationen über die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen – wo bleibt das von der Sozialbehörde angekündigte „Internetportal“?

 

In der 18. Legislaturperiode hatte die Sozialbehörde im Rahmen der Diskussion über den Armutsbericht gegenüber den Wohlfahrtsverbänden erklärt, „die Einrichtung eines Internetportals ‚Soziales’“ vorzubereiten. Es hieß hierzu: „Dort werden grundsätzliche Informationen, Statistiken und Übersichten zum Sozialhilfegeschehen (‚Facts and Figures’) kurzfristig eingestellt. Die Behörde (..) wird damit den geänderten Informationsbedürfnissen von Fachöffentlichkeit, Politik und Medien gerecht. Der besondere Vorteil des Internet-Mediums ist seine Aktualität und die die zeitnahe Anpassung der entsprechenden Daten und Information an die empirischen Gegebenheiten.“ Und weiter: „Die Daten und Erkenntnisse der bisherigen Armutsberichterstattung waren dagegen oftmals beim Erscheinen der Berichte veraltet und überholt, so dass die entsprechenden sozialpolitischen Maßnahmen und Programme am tatsächlichen Bedarf vorbeizielten.“

 

Dieses Internetportal wurde bis heute nicht eingerichtet, stattdessen gab es Ende 2007 einen weiteren Armutsbericht traditioneller Prägung, der nun im Rahmen von „Lebenslagenberichterstattungen“ erscheint. Er orientiert sich an Zahlen und Quoten zum Transferleistungsbezug, liefert aber – insbesondere zu Kindern – keine Informationen über die Frage der tatsächlichen gesellschaftlichen Teilhabe. Gleiches gilt für den „Kinder- und Jugendbericht 2002-2007“, der ebenfalls im Rahmen der „Lebenslagenberichterstattungen“ erscheint und dessen Daten zwischen 2004 und 2006 enden. Auch hier finden sich zur tatsächlichen gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen – geschweige denn zur Situation in einzelnen Stadtteilen – keine Informationen.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wird die BSG das angekündigte „Internetportal“ einrichten? Wenn ja, wann und welcher Art? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Wenn ja, wird es hierzu eine Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden geben? Wenn ja, wann und welcher Art? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wie sichert die BSG – unabhängig von der Beantwortung der Fragen 1. und 2. - „die zeitnahe Anpassung der entsprechenden Daten und Information an die empirischen Gegebenheiten“?