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Draußen vor der Tür – Kinderleben in Hamburg (2):

Montag, 01.03.2010

Kita-Zusatzbeiträge der Eltern oder: welche Kinder dürfen bei was mitmachen?

 

Bei der Vorstellung der „Bildungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen“ auf einer Pressekonferenz am 08.09.2005 hatte die Behördenspitze der – damaligen – BSF nicht nur erklärt, dass diese Empfehlungen von Oktober 2005 an „verbindlich gelten“, sondern auch betont: „Die Bildungsempfehlungen gewährleisten, dass Bildungsarbeit in den Kitas einheitlichen Standards folgt.“

 

Die BSF beanspruchte für die Bildungsempfehlungen zudem, dass diese eine Orientierung über Inhalte und das Repertoire zeitgemäßer Kita-Pädagogik geben. Kernstücke der Bildungsempfehlungen seien „die Bildungsbereiche, in denen Kinder im vorschulischen Alter Kompetenzen erwerben sollen. Dies sind: ‚Körper, Bewegung und Gesundheit‘, ‚Soziale und kulturelle Umwelt‘, ‚Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien‘, ‚Bildnerisches Gestalten‘, ‚Musik‘, ‚Mathematische Grunderfahrungen‘ sowie ‚Naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrungen‘“ (vergleiche „Bildungsempfehlungen setzen Standards in Kindertagesstätten“, Pressestelle des Senats, 08.09.2005).

 

Laut BSF würden zu diesen oben genannten Bildungsbereichen „Fragekataloge“, „Anregungen“ als auch „zu erreichende Ziele“ aufgeführt. Betont wurde auf der Pressekonferenz der BSF, dass die Bildungsempfehlungen Bestandteil des Landesrahmenvertrags mit den Hamburger Verbänden und Trägern der Kindertagesbetreuung seien und es eine Evaluation geben werde.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele (absolut und prozentual) und welche Hamburger Kitas welcher Träger im Gutschein-System verfügen über zusätzliche Einnahmequellen?

(1. – 5. bitte tabellarisch darstellen und nach Bezirken und Stadtteilen sowie Trägern sortieren)

 

2. Inwieweit und mit welchem Anteil sind dies Einnahmen aus Zusatzbeiträgen?

 

3. Inwieweit und mit welchem Anteil sind dies Einnahmen aus Spenden bzw. aus Fördervereinsbeiträgen?

 

4. Inwieweit und mit welchem Anteil sind dies Einnahmen aus Fundraising?

 

5. Inwieweit und mit welchem Anteil sind dies Einnahmen aus sonstigen Quellen?

 

6. Welche Kitas im Gutschein-System erheben welche Zusatzbeiträge für welche Zusatzangebote von den Eltern, die über den anteiligen Gutscheinbetrag hinausgehen?

(Bitte tabellarisch darstellen und nach Bezirken, Stadtteilen sowie Trägern sortieren und die Höhe des jeweiligen Beitrags für das betreffende Angebot aufführen).

 

7. Werden diese entgeltlichen Zusatzangebote von externen Anbietern in der Kita durchgeführt? (Bitte jeweils darstellen)

 

8. Werden diese entgeltlichen Zusatzangebote jeweils von ganzen Kita-Gruppen oder nur von einigen Kindern der jeweiligen Gruppe wahrgenommen? (Bitte jeweils darstellen)

 

9. Wie verteilen sich die zu bezahlenden Zusatzangebote auf die eingangs genannten „Bildungsbereiche“?

 

10. In seiner Zeit als Staatsrat der BSG war Senator Wersich selbst Aufsichtsratsvorsitzender der städtischen „Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH“, jetzt ist es seine Staatsrätin Frau Dr. Kempfert: Haben Herr Wersich oder Frau Kempfert das Thema zusätzlicher Beiträge oder Leistungen bzw. bezahlbarer Zusatzangebote – zumal vor dem Hintergrund angeblich verbindlicher Bildungsempfehlungen und angeblich einheitlicher Standards - im Aufsichtsrat thematisiert? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?