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Draußen vor der Tür – Kinderleben in Hamburg (2): Kita-Zusatzbeiträge der Eltern oder: welche Kinder dürfen bei was mitmachen? (Nachfrage Nr. 1)

Donnerstag, 25.03.2010

Der Senat hat auf die Kleinen Anfragen 19/2311 und 19/5571 zu Kita-Zusatzleistungen und -Zusatzbeiträgen von Eltern sowie zur Unterfinanzierung der angeblich verbindlichen Bildungsstandards und –empfehlungen inhaltlich nur unzureichend geantwortet. Zudem hat der Senat zu diesem Thema offensichtlich nur Kenntnisse über die stadteigene „Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH“.

 

Bei der Vorstellung der „Bildungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen“ auf einer Pressekonferenz am 08.09.2005 hatte die Behördenspitze der – damaligen – BSF nicht nur erklärt, dass diese Empfehlungen von Oktober 2005 an „verbindlich gelten“, sondern auch betont: „Die Bildungsempfehlungen gewährleisten, dass Bildungsarbeit in den Kitas einheitlichen Standards folgt.“

 

Die BSF beanspruchte für die Bildungsempfehlungen zudem, dass diese eine Orientierung über Inhalte und das Repertoire zeitgemäßer Kita-Pädagogik geben. Kernstücke der Bildungsempfehlungen seien „die Bildungsbereiche, in denen Kinder im vorschulischen Alter Kompetenzen erwerben sollen. Dies sind: ‚Körper, Bewegung und Gesundheit‘, ‚Soziale und kulturelle Umwelt‘, ‚Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien‘, ‚Bildnerisches Gestalten‘, ‚Musik‘, ‚Mathematische Grunderfahrungen‘ sowie ‚Naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrungen‘“ (vergleiche „Bildungsempfehlungen setzen Standards in Kindertagesstätten“, Pressestelle des Senats, 08.09.2005).

 

Laut BSF würden zu diesen oben genannten Bildungsbereichen „Fragekataloge“, „Anregungen“ als auch „zu erreichende Ziele“ aufgeführt. Betont wurde auf der Pressekonferenz der BSF, dass die Bildungsempfehlungen Bestandteil des Landesrahmenvertrags mit den Hamburger Verbänden und Trägern der Kindertagesbetreuung seien und es eine Evaluation geben werde.

 

Im Nachgang zur Antwort auf unsere Kl. Anfrage Drs. 19/5571 fragen wir den Senat:

 

1. In der Drs. 19/2311 hat der Senat für die „Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH“ für das Jahr 2007 Spendeneinnahmen in Höhe von 335.371,06 Euro angegeben. Auf welche Summen belaufen sich die Spendeneinnahmen jeweils für 2008 und 2009?

2. Auf welche Summen belaufen sich die Einnahmen aus Zusatzbeiträgen für – jeweils – 2007, 2008 und 2009?

3. Wie hoch sind die Einnahmen (jeweils absolut) entsprechend der Darstellung der Kitas in der Drs. 19/5571

a. aus Zusatzbeiträgen?

b. aus Spenden?

c. aus Zusatzbeiträgen und Spenden zusammen?

d. jeweils sowie insgesamt gegenüber den jeweiligen Einnahmen aus regulären Elternbeiträgen?

(Bitte ergänzte Tabelle)

4. In einzelnen Kitas der „Vereinigung“ bestehen Fördervereine, deren Einnahmen dem jeweiligen Verein zur Verfügung stehen (vgl. Drs. 19/2311).

Bitte gemäß der Tabelle aus der Drs. 19/5571 darstellen:

a. In welchen Kitas bestehen entsprechende Fördervereine?

b. Wie hoch ist jeweils ein einzelner Mitgliedsbeitrag (jährlich)?

c. Welche Summe an Mitgliedsbeiträgen kommt in den jeweiligen Kitas insgesamt zusammen?

d. Wie hoch ist der Anteil der Eltern, der entsprechend Mitglied in den Fördervereinen ist, in den einzelnen Kitas?