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Driving Range Neuland

Donnerstag, 29.01.2009

Seit etlicher Zeit gibt es Pläne eines privaten Investors, einen Übungsplatz für Golfspieler im Neuländer Landschaftsschutzgebiet zu errichten. Nach Einschätzung des Investors wird diese 'Driving Range' ein Magnet für die rund 25 000 Golfer aus der Region und hat zudem das Potential zu einem Ausflugsziel in attraktiver Umgebung zu werden. Die Anwohner begrüßen die Errichtung der Anlage grundsätzlich. Zu Verärgerung führt jedoch jedoch der Umstand, dass die gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ausgleichsflächen sich womöglich nicht auf Hamburger Gebiet befinden werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie beurteilt der Senat die Errichtung der Driving Range in Neuland?

 

2. Wie weit sind die Planungen für den Bau der Anlage gediehen?

 

3. Gibt es bereits einen Bauantrag?

3.1. Wenn Ja: Seit wann?

 

4. Wann ist mit der Baugenehmigung zu rechnen?

 

5. Wurden dem Investor städtische Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt?

5.1. Wenn Ja: Welche?

5.2. Wenn Nein: Warum nicht?

 

6. Wird der Ausgleich vor Ort vorgenommen?

Wenn Nein: Welche Gründe sprechen gegen einen Ausgleich vor Ort?

 

7. Wird die Baugenehmigung erteilt, ohne dass der Ausgleichsnachweis erbracht wurde?