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Drohende Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen jahrelanger Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zur Luftreinhaltung! Was wurde zu Zeiten des Schwarz-Grünen Senats konkret getan, um dies zu beenden?

Dienstag, 28.06.2011

Seit Anfang des Jahres schreibt die Europäische Union vor, dass der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxide maximal 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft betragen darf. Amtliche Messwerte in der Stadt zeigen nach Angaben des BUND jedoch, dass diese Grenzwerte seit Jahren um bis zu 80% überschritten werden. Stickoxide gelten als gesundheitsschädlich und können zu Atemwegsreizungen, Asthma und Herzrhythmusstörungen führen. Dieses Problem ist den zuständigen Behörden und dem letzten Senat lange bekannt gewesen: Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hatte auf diese Problematik bereits im Luftreinhalteplan 2004 hingewiesen. Und im vergangenen Jahr hatte der seinerzeitige Senat in der Drucksache 19/5399 bereits darauf hingewiesen, dass bzgl. der überschrittenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte in den kommenden Jahren keine erhebliche Veränderungen bei den Meßergebnissen erwartet werden.

Hamburg droht damit im Jahr als Europäische Umwelthauptstadt 2011 im schlimmsten Fall Millionenstrafen von der Europäischen Kommission, da in den vergangenen Jahren – also zu Zeiten des Schwarz-Grünen Senats – die Grenzwerte für Stickstoffdioxid dauernd überschritten wurde. Da Luftreinhalteplanung Ländersache ist, würden im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens vom Europäischen Gerichtshof Strafgebühren gegen die Bundesrepublik verhängt, welche diese an die Verursacherländer weiterreichen würde – darunter auch Hamburg.

 

Daher fragen wir den Senat:

1. Der Senat hatte am 23.02.2010 in der Drucksache 19/5399 darauf hingewiesen, dass die Stickstoffoxide bei den einzelnen Messstellen zum Teil deutlich über den Grenzwerten liegen. Welche Konsequenzen hatten seinerzeit die zuständigen Behörden eingeleitet, um diesen Missstand zu bekämpfen?

2. Wie haben sich die entsprechenden Messwerte für die angemahnten Stickstoffdioxidwerte an den einzelnen Messstationen im vergangenen Jahr entwickelt?

3. In welchem Ausmaß werden in Hamburg die von der EU-Kommission vorgegebenen Grenzwerte nach Kenntnis der zuständigen Behörden möglicherweise in den kommenden Jahren überschritten?

4. Gibt es für Hamburg noch die Möglichkeit der Beantragung einer Fristverlängerung, um die europäisch normierten Grenzwerte einzuhalten? Wenn ja, bis wann und mit welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht?

5. Wie bewerten der Senat und die zuständigen Behörden vor diesem Hintergrund die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffdioxide?

6. Seit wann liegen welche Aufforderungen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxide von Seiten der Europäischen Kommission und/oder der Bundesregierung den zuständigen Behörden ggf. vor?