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Drückt sich der Bund um eine finanzielle Beteiligung am Projekt S 4?

Montag, 30.05.2011

Am 30. September 2010 hatte die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig beschlossen (Drs. 19/7366), den Senat u.a. zu ersuchen, „gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und dem Bund die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für die S-Bahn-Strecke mit dem Ziel zu prüfen, dass sich der Bund an den Kosten des Projekts S 4 in Höhe des anteiligen verkehrlichen Nutzens für den Schienengüter- und Personenfernverkehr beteiligt.“ Am 8. Oktober 2010 fasste der Schleswig-Holsteinische Landtag ebenfalls einstimmig einen nahezu gleichlautenden Beschluss (Landtags-Drs. 17/902).

 

Auf diesen Beschlüssen aufbauend wollten die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg zusammen mit der DB AG zum Jahresbeginn 2011 die Gespräche beim Bund über eine belastbare Inaussichtstellung der finanziellen Beteiligung des Bundes am Projekt S 4 aufnehmen (Drs. 19/8395). Am Dienstag, 28. Februar 2011, haben daraufhin Vertreter Schleswig-Holsteins und Hamburgs bei einem Arbeitstreffen von leitenden Beamten im Bundesverkehrsministerium das gemeinsame Schienen-Projekt „S 4“ vorgestellt und dabei die hohe Priorität deutlich gemacht, die die neue S-Bahn für beide Länder besitzt. Laut einer Mitteilung der Kieler Verkehrs-Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang standen die Vertreter des Bundes dem Projekt bei dem Gespräch aufgeschlossen gegenüber und erklärten die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes zur Mitfinanzierung. Zur Konkretisierung von Finanzanteilen und Quellen sollte kurzfristig ein weiteres Gespräch im Bundesverkehrsministerium stattfinden. Dieses weitere Gespräch soll jedoch bis heute nicht stattgefunden haben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Form der Mischfinanzierung wurde dem Bundesverkehrsministerium bei dem Gespräch am 28. Februar 2011 vorgestellt?

2. Welches Ergebnis haben die Länder von dem Gespräch am 28. Februar 2011 mitgenommen?

3. Trifft es zu, dass seit dem Gespräch am 28. Februar 2011 kein weiteres Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium mehr stattgefunden hat, obwohl dies kurzfristig geschehen sollte?

4. Seit wann bemühen sich die Länder beim Bundesverkehrsministerium um einen weiteren Gesprächstermin und mit welchem Ergebnis?

5. Liegen zwischenzeitlich die Ergebnisse der betrieblichen Aufgabenstellung (BAST) abschließend vor?

 Wenn ja:

a) Mit welchem Inhalt?

b) Auf welche Höhe werden die Kosten für die Vorentwurfsplanung (VEP) quantifiziert?

 Wenn nein: Für wann werden die Ergebnisse erwartet?