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Durchsetzung der Waffenverbotsverordnung (II)

Freitag, 09.07.2010

Mitte Dezember 2007 ist die Verordnung in Kraft getreten, die das Führen von Waffen und anderen gefährli-chen Gegenständen auf öffentlichen Wegen im Bereich der Reeperbahn und am Hansaplatz untersagt.

Ich frage den Senat mit der Bitte um Fortschreibung der Beantwortung aus Drs. 19/797:

1. Wie viele Schwerpunkteinsätze hat die Polizei bisher im Zusammenhang mit der Waffenverbots-verordnung durchgeführt (bitte jahresweise darstellen)?

a) Wann und wo (Reeperbahn? Hansaplatz?) haben diese jeweils stattgefunden?

b) Wie viele Beamte der Polizei Hamburg beziehungsweise der Bundespolizei sind in der Re-gel an entsprechenden Einsätzen beteiligt?

2. Wie viele gefährliche Gegenstände wurden seit Mitte Dezember 2007 sichergestellt? (bitte jah-resweise darstellen)

a) An welchen Orten (Reeperbahn? Hansaplatz?) wurden jeweils wie viele Gegenstände si-chergestellt und wann (bitte Woche angeben)?

b) Um wie viele Messer, welche anderen Waffen und welche sonstigen gefährlichen Gegens-tände handelt es sich?

c) Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie viele Gegenstände/Waffen im Rahmen von größe-ren Einsätzen der Polizei gefunden und wie viele im Zuge von Einzelkontrollen sicherge-stellt wurden?

d) Bei wie vielen der sichergestellten Waffen handelt es sich um solche, die auch außerhalb der Waffenverbotszonen unerlaubt sind (oder zumindest nicht hätten mitgeführt werden dürfen)?

e) Wurden sämtliche sichergestellten Gegenstände eingezogen und vernichtet? Wenn nein, in wie vielen Fällen geschah dies wann und aus welchen Gründen nicht und wo befinden sich diese Sachen jetzt?

3. Wie viele Bußgelder wurden bisher auf Grundlage der Waffenverbotsverordnung verhängt (bitte jahresweise darstellen)?

a) Wie häufig wurden Bußgelder wegen des unerlaubten Führens von Waffen verhängt, wie häufig wurde das Führen eines gefährlichen Gegenstands geahndet?

b) In welchem Umfang ist es zu Strafverfolgung wegen unerlaubten Besitzes/Führens von Waf-fen gekommen? Sind die Verfahren abgeschlossen und mit welchem Ergebnis?

c) In welcher Höhe wurden Bußgelder verlangt? Macht es einen Unterschied, ob das Führen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Gegenstands sanktioniert wird?

d) Wie häufig handelt es sich um Wiederholungstäter und wie hoch ist das bei diesen verhäng-te Bußgeld?

e) Wie viele der verfügten Bußgelder wurden von den Betroffenen geleistet, in wie vielen Fällen wurde das Bußgeld bisher nicht gezahlt und wie ist insofern der Sachstand?

f) Inwieweit gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen um den Einzug gefährlicher Gegens-tände beziehungsweise Waffen oder die Ver-hängung von Bußgeldern?

4. Wie ist nunmehr der Stand der Überlegungen, die Waffenverbotsverordnung auf weitere Areale auszudehnen? Um welche Gegenden handelt es sich?