Zum Hauptinhalt springen

Durchsuchungsbefugnis in Waffenverbotszonen

Freitag, 07.03.2014

Mit der Drucksache 20/10429 hat der Senat die Bürgerschaft über „Erfahrungen und Ergebnisse des Vollzugs“ der im Jahr 2012 neu eingeführten polizeilichen Durchsuchungsbefugnis in Waffenverbotszonen gemäß § 4 Absatz 2 Satz PolDVG unterrichtet.

Der dieser Drucksache zugrundeliegende Berichtszeitraum endete mit Ablauf des 1. Halbjahres 2013. Eine Aktualisierung der erhoben Daten sowie eine darauf bezogene aktuelle Bewertung seitens des Senats erscheint daher angezeigt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie hat sich die Zahl der Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen waffenrechtliche Bestimmungen in den Waffenverbotsgebieten seit dem Jahr 2008 bis einschließlich 2013 entwickelt?

2. Wie hat sich die Zahl der mit der Waffenverbotsverordnung im Zusammenhang stehenden Straftaten sowie der dabei eingesetzten Tatmittel in den Jahren 2012 und 2013 entwickelt? (bitte für jedes Waffenverbotsgebiet nach Halbjahren und jeweils mit Gesamtzahlen sowie differenziert nach den jeweiligen Straftaten bzw. Tatmitteln aufführen – die Zahl der unter die WaffenVVO fallenden Tatmittel sind dabei bitte nochmals gesondert aufzuführen)

3. Wie hat sich im Waffenverbotsgebiet Reeperbahn die Zahl der Inaugenscheinnahme mitgeführter Sachen sowie die Zahl der Durchsuchungen nach § 4 Absatz 2 PolDVG sowie der dabei jeweils sichergestellten Waffen und gefährlichen Gegenstände in den Jahren 2012 und 2013 entwickelt? (bitte differenziert nach Halbjahren und den einzelnen Befugnissen aufführen)

4. Wie beurteilt der Senat die im Zusammenhang mit der Einführung der Durchsuchungsbefugnis nach § 4 Absatz 2 Satz 2 PolDVG vorliegenden Ergebnisse?