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Ehemaliges Bäderschiff Gloria D im Harburger Binnenhafen (II)

Dienstag, 23.11.2010

Aus den Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 19/7845 ergeben sich weitere Fragen.

 

1. Wann befuhr die Gloria D die Schleuse im Harburger Binnenhafen, um in den Binnenhafen einzulaufen?

1.1 Welche Gebühren fielen dabei an und wann wurden sie entrichtet?

1.2 Wann müssen Schleusengebühren in Hamburger Schleusen entrichtet werden – vor, während oder nach dem Schleusen?

 

2. An welchen Liegeplätze im Harburger Binnenhafen hat die Gloria D seitdem

wann festgemacht?

2.1 Sind Liegegebühren angefallen?

2.1.1 Wenn ja: Welche, wann waren sie an wen zu entrichten und wann wurden sie entrichtet?

2.1.2 Wenn nein: Warum nicht?

 

3. Bedurfte es für das Festmachen an den unter Pkt.2 genannten Liegeplätzen Erlaubnissen?

3.1 Wenn ja: Welcher und wann wurde diese von wem erteilt?

3.2 Wenn nein: Warum nicht?

 

4. Seit wann wird die Gloria D von der HPA als Lieger eingestuft?

4.1 Welche Gebühren sind seitdem angefallen?

4.2 Wurden diese entrichtet?

4.2.1 Wenn Ja: wann?

4.2.2 Wenn nein – warum nicht und welche Folgen hat das für den Eigner?

 

5 Wann soll die wasserrechtliche Zuständigkeit für den Harburg Binnenhafen dem Bezirk Harburg übertragen werden? 5.1 Welche Aufgaben und Pflichten sind mit der Zuständigkeit verbunden?

5.1.1 Beinhaltet die wasserrechtliche Zuständigkeit die Verpflichtung für die Kosten der Beseitigung und Verschrottung von Schiffen aufzukommen, wenn der Eigner dem nicht nachkommt bzw, nicht zu ermitteln ist?

5.2 Welchem Fachamt wird die wasserrechtliche Zuständigkeit zugeordnet?

5.2.1 In welcher Weise wird die Stellenausstattung dieses Amtes aufgrund der neuen Zuständigkeit verändert?