Zum Hauptinhalt springen

Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Alt-Rahlstedter Kamp 1 (IX)

Dienstag, 28.09.2010

Auf dem Grundstück zwischen den Straßen Alt-Rahlstedter Kamp und Wandseredder, direkt an der Wandse gelegen, befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.). Der Betrieb dort ruht seit dem Jahreswechsel 2004/2005. Das Betriebsgelände wird im Altlastenhinweiskataster als Altlast geführt. Trotz festgestellter Untergrundverunreinigungen sieht die zuständige Behörde aktuell keinen Handlungsbedarf, weil die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück einen ausreichenden Sicherungseffekt gegen einen weiteren Austrag der Schadstoffe in das Stauwasser darstelle. Handlungsbedarf bestehe erst bei Nutzungs- oder baulichen Änderungen. Entsprechend wurde die noch anders lautende Sanierungsanordnung vom 16. Juni 2006 mit Schreiben vom 10. Februar 2010 aufgehoben (Drs. 19/5478).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Laut Senatsantwort (Drs. 19/4439, Frage 16.) hat das zuständige Bezirksamt am 29. Mai 1985 eine Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser, gefasstem Grundwasser und nicht verunreinigtem Kühlwasser erteilt. Die Erweiterung der Erlaubnis um Dachflächen- und Dränagewasser eines Lagergebäudes erfolgte am 20. Januar 1988. Es gab zahlreiche Nebenbestimmungen.

a) An wie vielen und welchen Stellen wird Wasser vom den Flurstücken 319 und 322 in die Wandse eingeleitet?

b) Wurde dieses Wasser auf Schadstoffe untersucht und mit ggf. welchen Ergebnisse bzw. warum nicht?

c) Um welches Lagergebäude handelte es sich bei der Erweiterung der Erlaubnis vom 20. Januar 1988?

2. Laut Senatsantwort (Drs. 19/4439, Fragen 20. bis 22.) erfordert der Zustand der Brücke Wandseredder zukünftig eine Grundinstandsetzung. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat sie in ihr Grundinstandsetzungsprogramm aufgenommen, eine Terminierung für den Neubau der Brücke konnte jedoch noch nicht genannt werden.

a) Wann wurde der Zustand der Brücke Wandseredder zuletzt begutachtet und mit welchen Feststellungen und welchem Ergebnis?

b) Welche Zustandsnote hat die Brücke Wandseredder gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076? Wie ist diese Zustandsnote einzuordnen?

c) Inwieweit gibt es mittlerweile eine zeitliche Perspektive für den Neubau der Brücke Wandseredder?

d) Auf welchen Betrag werden die Kosten für den Neubau der Brücke Wandseredder geschätzt?

e) Inwieweit ist das südliche Widerlager der Brücke mit dem angrenzenden Gebäude der ehemaligen Lackfabrik verbunden?

f) Inwieweit zählt zu den baulichen Änderungen, die eine Sanierung erforderlich machen, auch der Neubau der Brücke Wandsredder?

3. Laut Senatsantwort (Drs. 19/5106, Fragen 12. a) und b)) könnte nach § 76 der Hamburgischen Bauordnung („Herstellung ordnungsgemäßer Zustände“) der Abriss der Gebäude verlangt werden. Derzeit seien die Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt, weil die Gebäude auch nach Nutzungsaufgabe Bestandsschutz genießen.

a) Unter welchen Voraussetzungen kann ein Abriss der Gebäude verlangt werden?

b) Welche Nutzungen der Gebäude sind noch genehmigungsfähig?

4. Die zuständige Behörde schätzt die Sanierungskosten grob auf circa 100.000 Euro (Drs. 19/5106, Frage 3. c)).

a) Welche Annahmen liegen dieser groben Schätzung zugrunde?

b) Inwieweit ist die Art der Sanierung abhängig von der späteren Nutzung des Grundstücks (Grünanlage oder Wohnen)?

c) Ist eine aufwändigere und damit teurere Sanierung erforderlich, wenn das Grundstück anschließend mit Wohnungen bebaut werden soll?

5. In der Senatsantwort (Drs. 19/6836, Frage 1.) heißt es: „Bei einer Ortsbesichtigung am 28. Juli 2010 wurde festgestellt, dass die Anlage im Erdgeschoss weitgehend verschlossen ist, lediglich ein Fenster neben dem Eingang war geöffnet. Im ersten Obergeschoss sind zahlreiche Fenster geöffnet, die aber nur mit Hilfsmitteln erreicht werden können. Dem Bevollmächtigten wurde vom Bezirksamt vor Ort aufgegeben, sicherzustellen, dass alle Fenster verschlossen und mit Platten gesichert werden.“

a) Welche Frist wurde dem Bevollmächtigten gesetzt?

b) Sind bereits alle Fenster verschlossen und mit Platten gesichert? Wenn nein: Warum nicht?

c) Wer hat an der Ortsbesichtigung am 28. Juli 2010 teilgenommen?

d) Was war der Grund für die Ortsbesichtigung und auf wessen Veranlassung fand sie statt?

6. In der Senatsantwort (Drs. 19/6836, Frage 2.) heißt es weiter: „Das Gelände wurde bereits vor 2010 vollständig mit einem 140 cm hohen stabilen Zaun, sowohl zum „Wandseredder“ wie auch zum „Altrahlstedter Kamp“, gesichert.“ Halten die zuständige Behörde bzw. das zuständige Bezirksamt einen nur 140 cm hohen Zaun für ausreichend, um das Betreten des nicht bewachten Geländes bestmöglich zu verhindern?

7. Anwohnern zufolge verlief der Rahlstedter Uferweg, der von Osten kommend derzeit vor dem Flurstück 327 nach Norden abknickt, früher bis zum Wandseredder parallel zur Wandse bzw. zu dem damals auf dem Flurstück 322 vorhandenen Mühlenteich. Wann wurde der Wandse-Wanderweg in diesem Bereich verlegt und warum?

8. Das Bezirksamt Wandsbek hat im Rahmen der Biodiversitätskampagne eine Patenschaft für den Lebensraum „Forellenbach“ übernommen (Drs. 19/872). Bereits seit dem Jahr 2000 werden im Rahmen des Projekts „Forelle 2010“ das Bachbett der Wandse und ihre Uferbereiche so renaturiert, dass ein Lebensraum für die typische Tier- und Pflanzenwelt eines Forellenbaches und seiner Begleitlebensräume entsteht. Insbesondere durch den Umbau von Wehren in Rampen und die Umwandlung von Sohlschwellen in Gleiten wurden Wanderungshindernisse für die Forellen und andere wandernde Organismen beseitigt.

a) Welche Feststellungen wurden in diesem Zusammenhang im Bereich der ehemaligen Lackfabrik getroffen?

b) Inwieweit stellt die ehemalige Lackfabrik ein Hindernis bei der weiteren Renaturierung des Bachbetts der Wandse und ihrer Uferbereiche dar?

c) Welche Renaturierungsmaßnahmen strebt das Bezirksamt Wandsbek im Bereich der ehemaligen Lackfabrik an?