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Einbürgerungsverfahren – Lässt Hamburg landesrechtliche Spielräume ungenutzt?

Montag, 28.01.2013

Im Zuge der jüngsten Veröffentlichung aktueller Zahlen der Hamburger Einbürgerungsinitiative wurde seitens einer Oppositionsfraktion öffentlich bemängelt, der Senat nutze im Gegensatz zu anderen Bundesländern die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Erleichterung der Einbürgerung nicht aus. Namentlich wurden dabei die Möglichkeiten einer Gebührensenkung sowie ein Verzicht auf eine Sprachprüfung für ältere Menschen genannt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche grundsätzlichen landesrechtlichen Spielräume bestehen im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens (insbesondere in Bezug auf verfahrensrechtliche Vereinfachungen / Erleichterungen für die Betroffenen)?

 

2. Gibt es weitere Spielräume, die Hamburg ungenutzt lässt? Wenn ja, welche und weshalb?

 

3. Welche Spielräume gibt es insbesondere in Bezug auf etwaige Gebührensenkungen und inwiefern wird hiervon in Hamburg Gebrauch gemacht?

 

4. Welche Spielräume gibt es insbesondere hinsichtlich eines Verzichts auf Sprachprüfungen und inwiefern wird hiervon in Hamburg Gebrauch gemacht?

 

5. Wie stellt sich das Einbürgerungsverfahren in Hamburg unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensvereinfachung / -erleichterung im Verhältnis zu den anderen Bundesländern dar? Gibt es in anderen Bundesländern gegenüber Hamburg weitergehende verfahrensvereinfachende Maßnahmen und wenn ja, welche?