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Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Hamburg – Folgekosten im Bereich des Katastrophenschutzes

Freitag, 04.02.2011

Die Einführung eines digitalen Funknetzes für die BOS in Hamburg ist seit langem ein wiederkehrendes Thema. Immer wieder gab es neue Sachstandsberichte zur Einführung, zu Kosten etc.

Mit der weiterschreitenden Einführung und Konkretisierung des Gesamtprojektes werden immer weitere Fragen aufgeworfen. So stellt sich insbesondere für die im Katastrophenschutz der Stadt tätigen Organisationen die Frage nach den Folgekosten für die Umstellung auf das digitale Funksystem.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zur Einführung des digitalen BOS-Funks in Hamburg generell dar?

2. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zur Einführung des digitalen BOS-Funks in Hamburg hinsichtlich der ehrenamtlichen Einheiten im Katastrophenschutz dar?

3. Welche Geräteausstattung ist bei den ehrenamtlichen Einheiten im Katastrophenschutz derzeit vorhanden, welche endgültige Ausstattung ist hier seitens der Stadt vorgesehen und bis wann soll dieser Stand erreicht sein?

4. Werfen die neuen, auch den Hilfsorganisationen aus der Erstausstattung unentgeltlich für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellten Digitalfunkgeräte laufende, jährliche Kosten auf?

a. Wie hoch sind etwaige Kosten und aus welchen Posten setzen diese sich zusammen?

b. Gibt es Vergleichszahlen aus dem Bundesgebiet (bspw. Berlin) zu diesen Kosten? Wie stellen diese sich dar und sofern Diskrepanzen bestehen, wie erklären sich diese?

c. Wer trägt diese laufenden Kosten für die den Hilfsorganisationen unentgeltlich und für den Katastrophenschutz im Auftrag der Stadt zur Verfügung gestellten Digitalfunkgeräte?

d. Wie werden diese Kosten mit den Hilfsorganisationen fixiert?

e. Ist es zutreffend, dass die Hilfsorganisationen für etwaige laufende Kosten keinerlei Zuschüsse / Erstattungen erhalten sollen? Wenn ja, teilt der Senat meine Auffassung dass es sich dabei faktisch um eine Kürzung der Zuschüsse an die im Katastrophenschutz tätigen Organisationen handelt?

f. Welchen prozentualen Anteil der Erstattungen / Zuschüsse für die im Katastrophenschutz tätigen Organisationen machen die laufenden jährlichen Kosten für Digitalfunkgeräte für die jeweiligen Organisationen aus?