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Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) in Hamburg

Dienstag, 26.01.2010

Zum 01.01.2010 ist der sog. Elektronische Einkommensnachweis (ELENA) in Kraft getreten. Im Rahmen dieses Verfahrens sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle (ZSS) zu melden. Zum 01.01.2012 soll ELENA für den Zugriff der Leistungsträger zur Berechnung von Sozialleistungen freigeschaltet. Bis 2015 soll geprüft werden, auf welche weiteren Bereiche das Verfahren ausgedehnt werden kann. In dem Zentralspeicher sollen jedoch nicht nur die Einkommensdaten der Beschäftigten gesammelt werden, sondern auch Informationen über Fehlzeiten, Fehlverhalten und Abmahnungen sowie die Dauer der Teilnahme an Streiks und ob es sich dabei um einen legalen oder illegalen Streik handele.

 

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, bemängelte, dass es sich bei der Datenspeicherung bei ZSS um eine klassische Vorratsdatenspeicherung handelt. Sämtliche relevanten Gehalts- bzw. Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten in Deutschland sollen zentral abrufbar gespeichert werden, obwohl nicht ansatzweise absehbar ist, ob auch nur ein Prozentsatz von weniger als 10% der Daten tatsächlich für das Bescheinigungswesen genutzt würde. Die Einbeziehung der Betroffenen ist äußerst beschränkt. Das Verfahren ist mit den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt hat, nicht vereinbar.

 

Das Arbeitsministerium hat angekündigt, nachzubessern und „nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Daten zu speichern sowie den Datenfragebogen in Kürze zu überarbeiten“.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1) Welche Behörde wird in Hamburg federführend die Einführung des ELENA-Verfahrens begleiten?

 

2) Welche Behörden sind in Hamburg bereits für den Datenabruf zugelassen und haben Zugriffsrecht auf die Zentrale Speicherstelle?

 

3) Gibt es Daten der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg, die in Hamburg bereits jetzt erfasst wurden, ohne die Nachbesserung des Verfahrens durch die Bundesarbeitsministerin abzuwarten?

 

a) Wenn nein, wann soll mit der Datenerfassung begonnen werden?

 

b) Wenn ja, welche Daten wurden bereits erfasst (bitte genaue Zahlen nennen)

 

c) Welche Daten werden übermittelt (bitte einzeln angeben)

 

4) Gibt es eine Stellungnahme des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zur Einführung des ELENA-Verfahrens?

 

a) Wenn ja, wie lautet sie?

 

b) Wenn nein, ist der Hamburgische Datenschutzbeauftragte beteiligt worden und hat er keinerlei Bedenken hinsichtlich der Einführung des ELENA-Verfahrens und wie kommt er zu dieser Einschätzung?