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Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens an der Universität Hamburg

Mittwoch, 17.02.2010

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg monierte in seinem Jahresbericht 2010 Mängel in der Buchführung der Universität Hamburg, die dazu führten, dass diese in den ersten Monaten des Jahres 2009 keinen Überblick über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben konnte.

Die Einführung der sog. „BWF Referenz Doppik“ in der Uni Hamburg hat insgesamt rund 6,4 Mio. Euro und damit rund das Dreifache dessen gekostet, was der Bürgerschaft genannt wurde. Weiter stellt der Rechnungshof fest, dass Aufträge in Millionenhöhe an Beratungsunternehmen erteilt wurden, ohne dass die notwendigen Vergabeverfahren durchgeführt wurden.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1. Hat die Universität Hamburg inzwischen einen Überblick über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich aller Drittmittelprojekte?

2. a. Gibt es Fakultäten, Fachbereiche, Departments oder Einrichtungen der Universität, die aufgrund der Buchführungsmängel im Jahre 2009 mehr Mittel ausgegeben haben, als zugestanden war? Wenn ja: Welche und wie hoch waren die Abweichungen zwischen Soll- und IST-Ausgaben? Werden betroffene Einrichtungen für 2010 und in den Folgejahren gehalten sein Kürzungen vorzunehmen und wenn ja in welcher Höhe?

Wenn ja: Welche Auswirkungen werden die Kürzungen für die betroffenen Einrichtungen haben?

b. Gibt es Fakultäten, Fachbereiche, Departments oder Einrichtungen der Universität, die aufgrund der Buchführungsmängel im Jahre 2009 weniger Mittel ausgegeben haben, als zugestanden war? Wenn ja: Welche und wie hoch waren die Abweichungen zwischen Soll- und IST-Ausgaben? Werden den betroffenen Einrichtungen für 2010 und in den Folgejahren die nicht verwendeten Mittel zu Gute kommen und wenn ja in welcher Höhe?

3. Wie hoch sind die Kosten für das unter Tz. 75 Rechnungshofbericht benannte „Teilprojekt Controlling“? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen dieses Projektes beschäftigt, welche Kosten sind hierfür veranschlagt und wer trägt diese Kosten? (Bitte nach Stellen aufschlüsseln)

4. Welche Beratungsunternehmen wurden mit der Einführung der „BWF Referenz Doppik“ betraut und aus welchen Gründen?

5. Welche Beratungsunternehmen wurden von der Universität Hamburg mit der internen Projektleitung betraut und aus welchen Gründen?

6. Die Wissenschaftsbehörde hat die Aufträge an externe Beratungsunternehmen mit einem Volumen von mehr als 2,4 Mio. Euro zulasten des Wirtschaftsplans der Universität Hamburg aufgewendet. Die unzureichende Projektvorbereitung und –durchführung durch die Wissenschaftsbehörde hatte einen erheblichen Mehraufwand, auch in den Fakultäten, zur Folge.

Wird die Universität im Rahmen der diesjährigen oder zukünftigen Zuweisungen an den Wirtschaftsplan eine Kompensation erhalten? Wenn ja: In welcher Höhe? Wenn nein: Weshalb nicht und aus welchen Mitteln werden Kosten für weitere Nachsteuerungen bestritten werden?

 

7. Bis wann werden nach Kenntnis des Senats die vom Rechnungshof bezeichneten Mängel behoben worden sein und bis wann werden die Gremien der Universität, die Hochschulöffentlichkeit und die Bürgerschaft über diese Maßnahmen und die vollständigen tatsächlich entstandenen Kosten für die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens an der Universität Hamburg informiert werden?