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Einführung „nachgelagerter“ Studiengebühren

Freitag, 25.09.2009

Durch die Einführung „nachgelagerter“ Studiengebühren und die Absenkung der Gebührenhöhe soll vorgeblich die soziale Selektivität der Gebühren gemindert werden. Tatsächlich müssen weiterhin etwa ein Drittel der Hamburger Studierenden Studiengebühren sofort entrichten.

Zudem sind an den Hamburger Hochschulen über mehrere Jahre von Studierenden Antrags- und Widerspruchsverfahren zur Befreiung, zum Erlass oder zur Stundung der Gebühren angestrengt worden, die jetzt überwiegend abgeschlossen sind.

Im Falle negativer Bescheide resultieren daraus (sofern die Studierenden keine Klage anstrengen) teilweise aufgestaute Forderungen der Hochschulen gegen die Studieren, die sich bei einer erheblichen Anzahl von Studierenden auf ein Vielfaches von 375 Euro summieren.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Gegen wie viele Studierende bestehen derzeit Forderungen, die die Höhe der aktuellen Studiengebühren von 375€ überschreiten? (Bitte nach Hochschulen aufschlüsseln.)

 

2. Schließen die Hochschulen zur Ermöglichung ausstehender Gebühren Ratenzahlungsvereinbarungen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, nach welchen Kriterien werden diese ausgestaltet?

 

3. Welche Möglichkeiten haben die Hochschulen, die Rückmeldung von der Zahlung kumulierter Gebührenforderungen zu entkoppeln?

 

4. Welche Möglichkeiten bestehen, diese Forderungen aus sozialen Gründen ganz oder teilweise zu erlassen, bzw. niederzuschlagen oder zu stunden? Wie ist das Verfahren hierfür an den einzelnen Hochschulen ausgestaltet?