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Eingeschränkte Öffnungszeiten der Kundenzentren des Bezirksamts Wandsbek

Freitag, 18.06.2010

Gemäß Ziffer 7.1 der Geschäftsordnung für die Bezirksämter sind in deren Kundenzentren öffentliche Sprechzeiten (Öffnungszeiten) im Umfang von mindestens 26 Wochenstunden anzubieten. Eine Unterschreitung der Mindestöffnungszeiten ist von der Bezirksaufsichtsbehörde zu genehmigen.

 

Mit Pressemitteilung vom 10. Juni 2010 teilte das Bezirksamt Wandsbek mit, dass seine fünf Kundenzentren während der Sommerferien gesonderte Öffnungszeiten haben werden. Sie haben demnach in den Sommerferien wie folgt geöffnet:

 

Wandsbek: 31 Wochenstunden (sonst 31)

Bramfeld: 9 Wochenstunden (sonst 29)

Alstertal: 10 Wochenstunden (sonst 30)

Walddörfer: 12 Wochenstunden (sonst 29)

Rahlstedt: 20 Wochenstunden (sonst 29)

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Womit hat das Bezirksamt Wandsbek die Unterschreitung der Öffnungszeiten begründet?

2. Wann und in welcher Form hat die Bezirksaufsichtsbehörde die Unterschreitung der Öffnungszeiten genehmigt und aus welchem Grund?

3. Inwieweit kommt es auch in den übrigen Bezirksämtern während der Sommerferien zu einer Unterschreitung des vorgegebenen Umfangs der Öffnungszeiten der Kundenzentren in dieser Größenordnung?

4. Wie viele Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) sind in den einzelnen fünf Kundenzentren des Bezirksamtes Wandsbek jeweils regelmäßig tätig?

5. Wie viele Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) sind in den einzelnen Kundenzentren der übrigen Bezirksämter in Hamburg jeweils regelmäßig tätig und für wie viele Wochenstunden haben diese Kundenzentren jeweils regulär geöffnet?

6. Wurde die Einschränkung der Öffnungszeiten seitens des Bezirksamtes Wandsbek oder der Bezirksaufsichtsbehörde vor Genehmigung und Umsetzung mit den anderen Bezirksämtern besprochen und ggf. eine Absprache wegen möglicher Mehrbelastungen der Kundenzentren der anderen Bezirksämter getroffen?

 Wenn ja: Wann, durch wen und in welcher Form?

 Wenn nein: Weshalb nicht?

7. Inwieweit wird während der eingeschränkten Öffnungszeiten in Wandsbek eine Evaluation dieser Maßnahme im Bezirksamt Wandsbek durchgeführt?

8. Inwieweit wird während der reduzierten Öffnungszeiten in Wandsbek eine Evaluation der Auswirkungen hinsichtlich der Kundenzahl und der Wartezeiten dieser Maßnahme in den Kundenzentren der angrenzenden Bezirke durchgeführt?