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Einkommenssituation von Hebammen und Entbindungspflegern in Hamburg

Freitag, 29.01.2010

Die Einkommenssituation von Hebammen und Entbindungspflegern in Deutschland ist nach wie vor unangemessen. Für diese Berufsgruppe ist es nach wie vor schwierig ihre Existenz zu sichern. Berechnungen des „Deutschen Hebammen Verband e.V.“ haben ergeben, dass der durchschnittliche Stundenlohn einer freiberuflichen Hebamme derzeit bei lediglich 7,50 Euro liegt.

 

Jeder Frau in Deutschland kann Hebammenhilfe im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit in Anspruch nehmen. Die Hebammenhilfe ist als einziger Leistungsanspruch noch in der Reichsversicherungsordnung (§195) von 1911 festgelegt und nicht wie – seit über 40 Jahren alle anderen Leistungen – im Sozialgesetzbuch. Gesunde Mütter und deren Neugeborenen finden im SBG V keinen Platz, da die dortigen Regelungen überwiegend auf krankhafte Zustände zugeschnitten sind.

 

Der mit dem Krankenkassenverband unterzeichnete neue Gebührenvertrag, welcher entsprechend der Vorgabe des Beitragssatzstabilitätsgesetzes eine Erhöhung um 1,54 Prozent vorsieht, wird keine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bei Hebammen und Entbindungspflegern bewirken.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1) Gibt es Planungen für eine Erhöhung der Gebührenverordnung für Selbstzahler/innen in Hamburg?

 

a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist diese geplant?

b) Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang wird diese sein?

c) Wenn nein, welche Hindernisse stehen einer Erhöhung der

Gebührenverordnung im Wege?

 

 

2) Kann/könnte eine Erhöhung der Gebührenverordnung an den seit 01.01.2010 gültigen Vertrag nach §134a SGB V gekoppelt werden?

 

a) Wenn ja, wie und in welchem Umfang können sich die konkreten Bedingungen in diesem Fall auswirken?

b) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist mit dieser Änderung zu rechnen?

c) Wenn nein, aus welchen Gründen (rechtliche-, finanzielle, politische Aspekte -bitte einzeln anführen) wird eine entsprechende Umsetzung als nicht möglich erachtet?