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Einnahmen aus Studiengebühren – Nachfragen zu den Antworten des Senats in Drs. 19/6222

Mittwoch, 09.06.2010

Aufgrund der Antworten des Senats auf eine schriftliche kleine Anfrage zu den Einnahmen aus Studiengebühren (Drucksache 19/6222) ergeben sich offene Fragen hinsichtlich der Summe, die den Hochschulen als Ausfallerstattung nach der Änderung des Studiengebühren-Systems von der Wissenschaftsbehörde zugestanden wird.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

(Bitte für alle Hochschulen gesondert aufschlüsseln)

 

1. Nach welchem Schlüssel wurden die in der Antwort zu Frage 4 in Drs. 19/6222 benannten Kompensationszahlungen für die einzelnen Hochschulen errechnet? Welche konkreten Daten (z.B. Studierendenzahlen der Jahre 2009 und 2010) lagen dieser Berechnung im Einzelnen zugrunde?

 

2. Wie viele Studierende waren bzw. sind in den Jahren 2008 bis 2010 an den einzelnen Hochschulen eingeschrieben (gewesen)? (Bitte semesterweise aufschlüsseln)

 

3. Welche Studierendenzahlen werden in den kommenden Semestern (WiSe 2010 bis Ende 2012) an den einzelnen Hochschulen prognostiziert?

 

4. Wurden bzw. werden evtl. gestiegene Studierendenzahlen bei der Berechnung der Erstattungszahlungen berücksichtigt?

a. Wenn ja: In welcher Form und in welchem Umfang?

b. Wenn nein: Warum nicht?

 

5. Wie viel Prozent der eingeschriebenen Studierenden haben nach dem alten Studiengebührensystem zuletzt tatsächlich bzw. durchschnittlich Studiengebühren entrichtet (d.h. waren nicht von der Zahlung befreit oder haben die Zahlung verweigert)?

 

6. Mit welcher Begründung wurde die im Haushaltstitel 3660.971.25 des Einzelplans 3.2 zur Erstattung zur Verfügung stehende Summe über alle Hochschulen gedeckelt?

 

7. Mit welcher Begründung wurde die in diesem Haushaltstitel zur Verfügung stehende Summe für das Jahr 2010 gegenüber 2009 reduziert?

 

8. Welche Mindereinnahmen gegenüber einem theoretischen Erstattungsanspruch ergeben sich dadurch für die Hochschulen im Jahr 2010?