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Einsatz der Polizei im „Jolly Roger“ (Nachfrage)

Dienstag, 01.09.2009

Im Nachgang zu unserer Anfrage Drs. 19/3544 fragen wir den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Sachverhalt im Einzelnen nunmehr, nach fortgeschrittenem Ermittlungsstand dar?

 

1.1. Der Senat hat uns in seiner Antwort Drs. 19/3544 mitgeteilt, „die Gaststätte“ Jolly Roger habe „Straftätern und Störern nach Feststellungen der Polizei wiederholt als Rückzugsraum“ gedient. Welche Details können mittlerweile dazu genannt werden?

a) Wie viele Straftäter und wie viele Störer sollen sich in welchem Zeitraum jeweils wie häufig in das Jolly Roger zurückgezogen haben?

b) Welche Straftaten haben die genannten Straftäter nach den Feststellungen der Polizei zuvor verübt und wie ist ggf. der Stand der Strafverfolgung? Welche Vorwürfe werden den genannten Störern gemacht?

c) Worauf beruhten die Feststellungen, dass sich Störer und Straftäter in das Jolly Roger zurückgezogen hatten? Wie lässt sich diese Feststellung weiter substantiieren?

d) Inwieweit haben die Ermittlungsverfahren die These des Rückzugsraumes Jolly Roger bestätigt?

 

1.2. Der Senat hat ferner mitgeteilt, während der Räumung des Gehwegs vor dem Lokal seien Polizeibeamte „wiederholt von Personen, die sich auf dem Gehweg unmittelbar vor dem Lokal und in dessen Eingangsbereich aufhielten, mit Flaschen und Gläsern beworfen und lautstark beschimpft“. Um „den anhaltenden Bewurf zu unterbinden“, habe ein Zugführer einer Schleswig-Holsteinischen Polizeieinheit „angeordnet, das Lokal zu betreten“. Dabei seien die Beamten „im unmittelbaren Eingangsbereich des Lokals weiterhin mit Flaschen, Gläsern und auch mit Mobiliar beworfen“ worden.

a) Inwieweit lassen die räumlichen Gegebenheiten im Eingangsbereich des Jolly Roger überhaupt den vom Senat geschilderten Bewurf in dieser Intensität zu? Inwieweit haben die Ermittlungsverfahren den vom Senat dargelegten Bewurf aus dem Eingangsbereich erhärtet?

b) Wie viele Gäste haben sich zu diesem Zeitpunkt im Jolly Roger aufgehalten, gegenüber wie vielen Polizeibeamten erging die Anordung, das Jolly Roger zu betreten, und wie viele sind letztlich in die Fankneipe eingedrungen? Hat es ein einmaliges Eindringen oder mehrfache Stürmungen gegeben?

 

1.3. In der Antwort des Senats heißt es ferner, die Polizeibeamten hätten „einfache körperliche Gewalt und Pfefferspray“ eingesetzt, um die Angriffe abzuwehren.

a) Unmittelbar nach dem Einsatz hat es Vorwürfe gegeben, Polizisten hätten einen Gast der Fankneipe, einen Sportjournalisten, geschlagen mit der Folge, dass dieser mehrere Zähne verloren hat. Was hat sich insofern im Einzelnen ereignet? Warum, inwiefern und mit welchen Hilfsmitteln haben die Beamten Gewalt gegen den Mann angewandt und welche Folgen hatte dies?

b) Bei körperlichen Beschwerden infolge des Einsatzes von Pfefferspray seien Betroffene, so der Senat, von Sanitätern mit Augenspülungen versorgt worden. Welche Erkenntnisse hat die Senatsseite, ob und wie viele Gäste des Jolly Roger sich übergeben mussten?

 

1.4. Inwieweit und ggf. wann genau gab es eine vorherige oder nachträgliche Rückkoppelung zwischen dem anordnende Zugführer aus Schleswig-Holstein und der Hamburger Einsatzleitung?

 

1.5. Warum war – auch unter Berücksichtigung der vom Senat dargelegten zugespitzten Lage – gleichwohl keine Androhung/Ankündigung der Räumung möglich?

 

1.6. Ein Rechtsanwalt hat sich noch in der Nacht vom 4. auf den 5. Juli 2009 wegen des Einsatzes am Jolly Roger an den Führungs- und Lagedienst der Polizei gewandt und Beschuldigungen gegen die Polizei erhoben. Laut Senatsauskunft hat die Polizei entschieden, auf eine sofortige Entsendung des DIE zu verzichten, weil der kritisierte Einsatz bereits beendet gewesen war.

a) Wann genau „in den frühen Morgenstunden“ des 5. Juli 2009 hat die Polizei der Anruf des Rechtsanwalts erreicht und zu welcher Uhrzeit erfolgte der Rückruf des DIE bei dem Anwalt?

b) Wann genau war der Einsatz der Polizei im Bereich des Jolly Roger beendet?

c) Nach Senatsangaben erfolgte die Erstellung einer Strafanzeige von Amts wegen durch eine Mitarbeiterin des DIE. Wann genau wurde die Anzeige gefertigt und läuft das entsprechende Ermittlungsverfahren noch?

 

2. Wie ist der Stand der Ermittlungs- bzw. Vorermittlungsverfahren sowohl gegen Störer als auch gegen eingesetzte Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem Einsatz der Polizei beim Jolly Roger, worum geht es dabei jeweils (bitte einzeln darlegen und begründen)? Welche Verfahren sind wie und warum beendet? Inwieweit hat es bereits Anklageerhebungen oder Urteile bzw. Strafbefehle gegeben, gegen wen und welchen Inhalts?

 

3. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der anderweitigen Beschwerden über den Polizeieinsatz? Welchen Inhalt haben die Rügen, von wem stammen sie und wie wird / wurde damit umgegangen?

 

4. Hat es über die Bearbeitung von Strafanzeigen und Beschwerden hinaus eine Aufarbeitung des Polizeieinsatzes gegeben? Durch wen und mit welchem Ergebnis? War insbesondere die Polizei Schleswig-Holsteins daran beteiligt?

 

5. Inwieweit, wann und mit welchem Ergebnis ist die Eskalation im Zusammenhang mit diesem Einsatz auch mit Verantwortlichen des FC St. Pauli bzw. aus seinem Umfeld erörtert worden und wer war an derartigen Gesprächen beteiligt?