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Einstufung von Patienten nach Hilfebedürftigkeit

Freitag, 27.06.2008

Wenn ein Patient durch eine Erkrankung oder einen Unfall pflegebedürftig wird, wird er je nach Bedürftigkeit in Pflegestufen eingestuft, nach denen sich der Anspruch auf Hilfe errechnet die der Patient von der Pflegekasse finanziert bekommt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie lange dauert es von der Beantragung der Pflegebedürftigkeit bis der Patient in eine Pflegeklasse eingestuft ist?

2. Wie lange dauert ggf. ein Widerspruchsverfahren?

3. Hat der Senat als Aufsichtsorgan der Pflegekassen in Hamburg die Möglichkeit diesen Prozess zu beschleunigen?