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Einsturzbeben im Hamburger Westen – Weitere Nachfragen zu den hierdurch verur-sachten Schäden, der Betroffenheit des XFEL-Projekts sowie den entsprechenden Prüfungen von BSU und dem Bezirksamt Altona in der Bebauungsplanung

Dienstag, 03.08.2010

Im Nordwesten befindet sich der langgestreckte Salzstock Othmarschen-Langenfelde, der sich über Schnelsen und Quickborn über den Bezirk Altona bis an den Elbstrand erstreckt. Der langgezogene Salzstock ist über elf Kilometer lang und vier Kilometer breit – und birgt vereinzelt die Gefahr von Einsturzbeben.

Der Senat berichtete auf unsere diesbezügliche Anfrage (vgl. Drucksache 19/6773), dass es im vergangenen Jahr im Bezirk Altona zu zwei Einsturzbeben gekommen ist. Weiterhin liegen den zuständigen Behörden keine detaillierte Kenntnisse über die Salzstrukturen im Untergrund vor, da diese nur durch aufwendige Erkundungsmaßnahmen (Tiefbohrungen, tiefenseismische Untersuchungen) gewonnen werden könnten. Dennoch nur grob auskartiert werden. Dennoch prüft die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirksamt Altona die Frage, ob und inwieweit künftig Bereiche von Erdsenken in der Bebauungsplanung planungsrechtlich im Sinne des Schutzes der Bevölkerung behandelt werden sollten Diese und andere Antworten ergeben Grund für Nachfragen.

Daher fragen wir den Senat:

1.) In welcher Tiefe liegt der Salzstock in den Bereichen Schnelsen, Eidelstedt, Stellingen und Langenfelde? Bitte ausführen sowie nach Möglichkeit kartographisch darstellen.

 

2.) In welcher Tiefe liegt der Salzstock in den Bereichen Altona, Blankenese, Groß Flottbek, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Othmarschen, Ottensen, Rissen und Sülldorf? Bitte ausführen sowie nach Möglichkeit kartographisch darstellen.

 

3.) Haben die zuständigen Behörden Kenntnisse über Schäden an Häusern, Straßen und Leitungen, welche in den vergangenen Jahren durch Erdsenkungen verursacht worden? Wenn ja, welche und wo? Bitte darstellen.

 

4.) In der Drucksache 19/6773 führt der Senat auf die Frage, ob die in den betreffenden Stadtteilen angesiedelte Industrie durch die Erdbebengefahr betroffen ist, antwortet der Senat allgemein, dass dem Geologischen Landesamt große Schadensfälle durch Erdfallereignisse nicht bekannt seien und Mittels geologischer oder geophysikalischer Methoden können in der Regel keine Aussagen zur Eintrittswahrscheinlichkeit von Erdfällen getroffen werden.

 

Die Frage richtete sich aber um die konkrete Betroffenheit von Industriebetrieben sowie dem XFEL-Projekt, welches demnächst mit einer Tunnelbohung von Bahrenfeld über Osdorf bis nach Schenefeld im Kreis Pinneberg beginnen wird.

 

Daher die konkrete Nachfrage: Wie ist das XFEL-Vorhaben von einer möglichen Gefahr von Einsturzbeben betroffen? Welche diesbezüglichen Sicherungsmaßnahmen werden vorgenommen, um zu verhindern, dass es durch die Tunnelbohrung nicht zu Einsturzbeben kommen kann? Bitte darstellen.

 

5.) Der Senat führt in der Drucksache 19/6773 aus, dass derzeit das Bezirksamt Altona sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Frage prüfen, ob und inwieweit Bereiche von Erdsenken mit den formalen Mitteln der Bebauungsplanung planungsrechtlich im Sinne des Schutzes der Bevölkerung behandelt werden können.

 

a) Welche Abteilungen sind in diese Prüfungen involviert?

 

b) Welche Behörde ist bei diesen Prüfungen federführend?

 

c) Wann sind die Prüfungen begonnen werden?

 

d) Wird bei diesen Prüfungen externer Sachverstand eingebunden? Wenn ja, wie und durch wen? Bitte ausführen. Wenn nein, warum nicht?

 

e) Wann sollen die Prüfungen voraussichtlich beendet werden?

 

f) Warum ist an diesen Prüfungen neben der Behörde für Stadtentwicklungsbehörde betroffen und nicht alle Bezirksämter, in deren Untergrund sich die besagten Salzstockvorkommen befinden?

 

6.) Welche Bebauungspläne im Bezirk Altona wären von diesen Änderungen konkret betroffen? Bitte benennen.

 

7.) Wie ist das Thema „Erdbebensicherheit“ bzw. „Gefahr von Einsturzbeben“ im Bezirk Altona bislang in den Bebauungsplänen des Bezirks Altona berücksichtigt worden? Bitte darlegen.

 

8.) Welche Bebauungspläne im Bezirk Eimsbüttel wären von diesen Änderungen konkret betroffen? Bitte benennen.

 

9.) Wie ist das Thema „Erdbebensicherheit“ bzw. „Gefahr von Einsturzbeben“ im Bezirk Altona bislang in den Bebauungsplänen des Bezirks Altona berücksichtigt worden? Bitte darlegen.