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Elbe-Camp: Ein freizeitpädagogisches Angebot für – aber nicht nur – sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Warum gibt es hier Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden?

Mittwoch, 15.12.2010

Der Verein Kinderschutz & Jugendwohlfahrt e.V. betreibt auf dem Gelände des Campingplatz Blankenese an der Elbe mit dem Elbe-Camp eine Erholungs- und Begegnungsstätte für Kinder und Jugendliche. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Gruppen bietet er hier in der Natur und am Elbstrand ein freizeitpädagogisches Angebot, dass von den Menschen vor Ort anerkannt und von den Kindern und Jugendlichen außerordentlich geschätzt wird.

Der Verein hat im Jahr 2006 für seine freizeitpädagogische Arbeit ein Gelände gepachtet, das jeweils zur Hälfte der Hamburger Finanzbehörde und der Hamburg Port Authority (Des Weiteren: HPA) gehört. In den kommenden Jahren kam es nach Angaben des Vereins zu vielfältigen Schwierigkeiten: Finanzbehörde und HPA legten im Pachtvertrag bestimmte Auflagen wie z.B. die Ziehung eines Zaunes um die gepachtete Fläche fest. Das Bezirksamt erklärte diese Vorgaben für den Verein als nichtig: Es bestand hierfür auf einer Baugenehmigung, die schließlich abgelehnt und die Nutzungsfläche durch das Bezirksamt erheblich verkleinert wurde.

Daher fragen wir den Senat:

1. Welche Auflagen haben die Finanzbehörde und die Hamburg Port Authority dem Pächter für die Nutzung des Geländes am Elbstrand im Einzelnen vorgegeben? Bitte so detailliert wie möglich darstellen.

2. Waren diese Auflagen für den Pächter, sprich dem Verein Kinderschutz & Jugendwohlfahrt e.V., rechtlich bindend? Wenn nein, warum nicht?

3. Waren die Finanzbehörde und die Hamburg Port Authority berechtigt, Auflagen gegenüber dem Pächter zu machen? Wenn ja, welche? Bitte ausführen. Wenn nein, warum sind dennoch Auflagen gemacht worden?

4. Ist dieser Vorgang gängiges Verwaltungshandeln? Wie wird dies in ähnlichen Fällen gehandhabt? Bitte darstellen.

5. Ist das Bezirksamt Altona in seiner Verwaltungstätigkeit bei diesem Grundstück an Vorgaben der Finanzbehörde und der Hamburg Port Authority gebunden? Wenn ja, an welche? Wenn nein, welche nicht?