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Elbphilharmonie – Detailterminplan

Freitag, 04.02.2011

Am 17. Dezember 2010 hat das Landgericht Hamburg die für den Bauträger handelnden beklagten Adamanta Grundstücksvermietungsgesellschaft m. b. H. & Co. KG verurteilt, der klagenden städtischen Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG einen Detailterminplan zum weiteren Baufortschritt vorzulegen.

Außerdem hatte das Gericht festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der dieser dadurch entstanden ist, dass der Detailplan bislang nicht vorgelegt worden ist.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Wurde der Detailterminplan zum weiteren Baufortschritt bereits an die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG übergeben?

a.) Wenn ja, wann?

b.) Wenn nein, mit welcher Begründung ist dies bisher noch nicht geschehen?

 

2. Wurden Fristen für die Abgabe des Detailterminplans vereinbart?

a.) Wenn ja, welche?

 

3. Welche Schadenshöhe wird gegenüber der Adamanta aufgrund des fehlenden Detailterminplans geltend gemacht?

 

4. Wurde die Schadenshöhe von Seiten der Adamanta anerkannt und beglichen?

a.) Wenn ja, wann?