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Elbphilharmonie – Fassade-Elementmontage (II)

Donnerstag, 16.12.2010

In der Senatsantwort auf die Schriftliche kleine Anfrage (Drs. 19/8119 vom 14. Dezember 2010) führt der Senat aus, dass die Fassaden-Elementmontage zum Vertragstermin am 4. Dezember 2010 nicht abgeschlossen war und ein Abschlusstermin für die Montagearbeiten noch nicht bekannt sei. Außerdem seien vom Generalunternehmer aktuell Mehrkosten in Höhe von 400.000 € für die Glasfassade angemeldet. Der Bürgerschaft wurde in der Drs. 19/1841zum Nachtrag 4 mitgeteilt, dass auf Grundlage eines vertraglich verbindlich vereinbarten Terminplans mit der Adamanta, fünf neue, pönalisierte Vertragstermine vereinbar wurden, u.a. die Fertigstellung der Fassade-Elementmontage am 4. Dezember 2010. Als Pönale soll wie im ursprünglichen Vertrag 200.000 Euro pro Kalendertag Verzug vereinbart worden sein, maximal jedoch 10% der Schlussrechnungssumme.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Hat die BauKG/ReGe gegenüber dem Generalunternehmer bereits angekündigt, dass eine Pönale bzw. Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Fertigstellung der Glasfassade geltend gemacht werden soll?

a. Wenn ja, wann und in welcher Form?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

2. Wie setzen sich die 400.000 € Mehrkosten, die der Generalunternehmer für die Ausführung der Glasfassade angemeldet hat, im Einzelnen zusammen?

 

3. Wie viele dieser angemeldeten Mehrkosten für die Glasfassade sind auf Planungs- oder Detailänderungen der Generalplaner zurückzuführen?

 

4. Wurde vom Generalunternehmer mittlerweile ein Termin für die Fertigstellung der Glasfassade genannt?

a. Wenn ja, welcher?

 

5. Mit welchen genauen Begründungen macht der Generalunternehmer 11 Baubehinderungsanzeigen geltend? Bitte einzeln auflisten.