Elbphilharmonie Stillschweige-, Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsabkommen - Zweite Nachfrage
Mittwoch, 26.05.2010
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6037 erklärt der Senat, dass eine Vielzahl von Verträgen Vertraulichkeitsvereinbarungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen enthalte. Darüber hinaus seien gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen zur Durchführung von Vergabeverfahren und Akteneinsichtnahmen abgeschlossen worden. Auf die Nachfrage in Drucksache 19/6146 erklärt der Senat, dass sich diese auf freiwillig gewährte, inzwischen abgeschlossene Akteneinsichtsverfahren zum Projekt Elbphilharmonie beziehen.
Ich frage den Senat:
1. Bezügliche welcher Akteneinsichtsverfahren zum Projekt Elbphilharmonie wurden gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen?
2. Wer hat auf wessen Veranlassung und zu welchem Zweck Akteneinsicht genommen? Wann waren diese Akteneinsichtnahmen jeweils abgeschlossen?
- Martina Koeppen (Fachsprecher:in Stadtentwicklung)