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Elbphilharmonie Synchronisierte Terminpläne

Dienstag, 25.05.2010

Laut Senatsmitteilung in Drucksache 18/6278 vom 22. Mai 2007 wurden im Anschluss an die Zuschlagserteilung von der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co KG (Bau KG)

„im Detail die Termine und Fristen für die vom Generalplaner Herzog & de Meuron/Höhler + Partner zu erstellende Ausführungsplanung mit den Terminen der darauf aufbauenden technischen Planungen des Generalunternehmers Hochtief Construction AG synchronisiert und die Ergebnisse am 30. März 2007 zwischen Bau KG und Adamanta verbindlich vereinbart.“

 

Ich frage den Senat:

1. Wurden im Anschluss an die Zuschlagserteilung Termine und Fristen für die vom Generalplaner zu erstellende Ausführungsplanung mit den Terminen der darauf aufbauenden technischen Planungen des Generalunternehmers synchronisiert? Wie war diese Synchronisierung dokumentiert?

2. Welche Ergebnisse wurden am 30. März 2007 zwischen Bau KG und Adamanta verbindlich vereinbart?

3. Sind die oben zitierten Aussagen in der Senatsdrucksache 18/6278 aus damaliger Sicht zutreffend?

4. Wann hat sich der Aufsichtsrat der Bau KG mit der in der Drucksache 18/6278 genannten

- Synchronisation der Ausführungsplanung und technischen Planung,

- verbindlichen Vereinbarung vom 30. März 2007

befasst?

5. Hat sich der Senat im Zusammenhang mit seiner Mitteilung an die Bürgerschaft in Drucksache 18/6278 mit der darin genannten

- Synchronisation der Ausführungsplanung und technischen Planung,

- verbindlichen Vereinbarung vom 30. März 2007

befasst?

In seiner Mitteilung an die Bürgschaft in Drucksache 19/1841 vom 23. Dezember 2008 erklärte der Senat:

„Die im bisherigen Projektablauf entstandenen Probleme und Behinderungen sind maßgeblich verursacht durch die Tatsache, dass mit dem Generalplaner kein verbindlicher, den aktuellen Anforderungen des Projektes entsprechender und mit der Ausführung synchronisierter Planlieferterminplan vereinbart wurde. Der mit der Adamanta am 30. März 2007 vereinbarte Planlieferterminplan ist zwar unter Mitwirkung und Einbeziehung des Generalplaners entstanden. Der Generalplaner war jedoch nicht bereit, diesen Planliefertermin als rechtlich verbindlich zu vereinbaren. Er war der Auffassung, dass einige der zwischen Bau KG und Adamanta vereinbarten Planliefertermine zu knapp bemessen wurden.“

Ich frage den Senat:

6. Wann hat sich der Generalplaner gegenüber der ReGe erklärt,

a. einige der zwischen Bau KG und Adamanta vereinbarten Planliefertermine zu knapp bemessen,

b. nicht bereit zu sein, den Planliefertermin als rechtlich verbindlich zu vereinbaren?

7. War diese Haltung des Generalplaners im Mai 2007 bereits der ReGe (Geschäftsführung oder Aufsichtsrat) bekannt? Warum wurde auf diesen Dissens in der Senatsmitteilung in Drucksache 19/6278 nicht hingewiesen?