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Elbphilharmonie – TÜV-Abnahme für die „Monorail“ fehlt

Montag, 07.12.2009

Anfang Dezember 2009 sollte mit der Montage der gebogenen Glasfenster für die Außenhaut der Elbphilharmonie begonnen werden. Die schweren Glaselemente sollen von einer sogenannten „Monorail“ in vorgefertigte Stahlelemente eingehakt werden. Die „Monorail“ ist um das 13. Stockwerk montiert. Das beginnende Einhängen der Glasfenster ist gestoppt worden, weil für die Konstruktion der „Monorail“ noch nicht die Genehmigung des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) erteilt worden ist. Diskutiert wird auch, wie sich das Gewicht der „Monorail“ auf den Beton der Elbphilharmonie auswirkt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1. Wann ist mit der TÜV-Prüfung der „Monorail“ zu rechnen?

 

2. Welche TÜV-Institution ist mit der „Abnahme“ der „Monorail“ beauftragt?

 

3. Warum ist mit der Prüfung der „Monorail“ nicht schon früher begonnen worden?

 

4. In welchen Verantwortungsbereich fällt die Erteilung des Prüfauftrages für die „Monorail“?

 

 

5. Welche Auswirkungen hat das Gewicht der „Monorail“ mit Fensterelementen auf den Beton der Elbphilharmonie?

 

6. Wer von den am Bau der Elbphilharmonie Beteiligten ist für die Prüfstatik der „Monorail“ zuständig?

 

 

 

7. Wenn es zu Auswirkungen durch das Gewicht des Geräts mit den Glaselementen auf den Beton der Elbphilharmonie kommt, wer von den Beteiligten hat für eventuelle Schäden einzustehen?

 

 

8. Kommt es durch die Verzögerung zu Kostensteigerungen?

 

9. Wenn ja, wer hat für die Kostensteigerungen einzustehen?

 

10. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen auf den Fertigstellungstermin der Elbphilharmonie?

 

11. Wann ist unter Berücksichtigung der Verzögerungen mit der Fertigstellung der Elbphilharmonie zu rechnen?