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Elbphilharmonie: Weitere Mehrkosten beim Forfaitierungsmodell?

Montag, 16.01.2012

In der Drs. 18/5526 hat der Senat das Forfaitierungsmodell zur Finanzierung der kommerziellen Mantelnutzung beschrieben. Das Finanzierungsmodell basierte maßgeblich darauf, dass die von der Stadt an die Bank zu zahlenden Raten durch die Pachterträge aus dem Betrieb und die Rest-Werklohnschuld am Ende der zwanzig Jahre durch den Verkaufserlös des kommerziellen Mantels finanziert werden. Mit dem Nachtrag 4 ist diese Gleichzeitigkeit jedoch durchbrochen worden. Während der geplante Fertigstellungstermin für das Gebäude und damit auch der Beginn der Pachteinnahmen auf den 30. November 2011 verschoben wurde, werden seit dem 1. Mai 2010 bereits Ratenzahlungen an die Bank geleistet. Diesen Zahlungen stehen anders als ursprünglich vorgesehen, keine Pachteinnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Hieraus ergeben sich Mehrbelastungen für die Stadt, die in der Drs. 19/1841 näher beschrieben wurden.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Der Haushaltsbeschluss 2007/2008 enthält in Artikel 2 c „Übernahme von Sicherheitsleistungen“ unter der Nr. 27 folgende Bestimmung: „(Der Senat wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 folgende Sicherheitsleistungen zu übernehmen:) Zugunsten des Konsortiums HSH Nordbank/Bayerische Landesbank als Erwerber der Forderung der Adamanta Grundstück Elbphilharmonie Grundstück-Vermietung Gesellschaft mbH & Co. KG gegenüber der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG aus dem Bau der so genannten Mantelbebauung der Elbphilharmonie im Haushaltsjahr 2007 bis zur Höhe von 140 Mio. Euro zur Absicherung der Ansprüche auf gestundeten Werklohn (endfälliges Darlehen) und anfänglicher Zinsunterdeckung, falls die Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG insolvent wird. Die Bürgschaft wird in 2007 vertraglich zugesichert für den Zeitpunkt der Entstehung der Forderung der Adamanta KG gegen die Elbphilharmonie Hamburg GmbH & Co. KG, d.h. nach Abnahme des Gesamtbauwerks in 2009/2010.“ (Drs. 18/5526, 18/6282)

 

Im Jahresabschluss 2010 der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG heißt es (S. 6): „Mit Schreiben vom 28.04.2010 hat die ReGe gegenüber der Bayerischen Landesbank ein Schuldankerkenntnis abgegeben und den Einredeverzicht erklärt. Demnach schuldet die Bau KG zum 30.04.2010 der ADAMANTA einen Betrag in Höhe von Mio. EUR 129,3 zzgl. Umsatzsteuer als Abschlagszahlung auf den Pauschalfestpreis.

 

a) Ist – entgegen der Diktion des Leistungsvertrages vom 1. März 2007 – mit der Abschlagszahlung in Höhe von 129,3 Mio. EUR die gesamte Werklohnforderungen der ADAMANTA für die Mantelbebauung (ohne Wohnungen) – mit oder ohne Finanzierungskosten – gemeint?

b) Ist die Regelung im Leistungsvertrag vom 1. März 2007 in Verbindung mit der Einredeverzichtsvereinbarung vom 1. März 2007 und dem Forderungskaufvertrag über die Teilwerklohnforderung (vgl. § 7 Ziffer 1 des Leistungsvertrages), dass die Werklohnforderung für die Mantelbebauung (ohne Wohnungen) erst mit Abnahme entsteht / fällig wird, aufgegeben worden?

c) Ist im Verhältnis zur Bayerischen Landesbank auf die Bedingung der Abnahme für das Wirksamwerden des Einredeverzichts und der Bürgerschaft verzichtet worden?

d) Ist die eingangs in Ziffer 1 genannte Bürgschaft bzw. eine an deren Stelle getretene Bürgschaft bereits wirksam geworden?

 Wenn ja: Wann und ist das Wirksamwerden der Bürgschaft gegenüber dem Bankenkonsortium ohne Abnahme des Gesamtbauwerks von dem Haushaltsbeschluss gedeckt? Bitte ausführen.

 Wenn nein: Warum nicht?

 

2. In der Drs. 18/5526 werden die Projektkosten für die Mantelbebauung mit 128,6 Mio. Euro angegeben. In den Drs. 18/6278 und 19/520 heißt es, die weiteren Projektkosten des kommerziellen Mantels steigen um zusätzliche Zwischenfinanzierungskosten von 0,506 Mio. Euro, die jedoch aus dem Budget für Unvorhergesehenes gedeckt werden sollten. Das Schuldanerkenntnis vom 28.04.2010 (siehe Jahresabschluss 2010 der Elbphilharmonie Bau GmbH & Co. KG) belief sich auf 129,3 Mio. Euro (zzgl. Umsatzsteuer).

a) Handelt es sich bei den 129,3 Mio. Euro um die „Abschlagszahlung 2010“ aus der Anlage A des Nachtrags 4?

b) Wie kommt der Betrag von 129,3 Mio. Euro zustande und wie setzt er sich zusammen?

 

3. Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der Umsatzsteuer?

 

4. Ist die Angabe richtig, dass die darauf entfallende Umsatzsteuer nicht enthalten ist?

 Wenn ja: Aus welchen Mitteln / Haushaltstiteln wird die Umsatzsteuer finanziert?

 

5. In der Drs. 19/1841 heißt es zu den Finanzierungskosten in Folge der Terminverschiebung: „In den ersten 19 Monaten nach der Baufertigstellung sind die Zinsverpflichtungen der Bau KG nicht durch Pachteinnahmen gedeckt. Die Differenz muss aus dem Haushalt finanziert werden. In den 19 Monaten nach Auslaufen der Endfinanzierung wiederum wird die Bau KG überschießende Pachteinnahmen in gleicher Höhe erhalten, da keine Zinsverpflichtungen mehr bestehen (…). Der Barwert aus dieser Parallelverschiebung beträgt bei einem Zins von 4,85 % ca. 6 Mio. Euro. Der über eine Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagende Nominalbetrag macht demgegenüber ca. 12,9 Mio. Euro aus und ist dem Titel 03.3.3920.831.01 (Durchführung von Kapitalerhöhungen bei der Elbphilharmonie Bau GmbH & Co. KG) zuzuordnen. Die vorgenannten überschießenden Pachteinnahmen fallen nach Auslaufen der Endfinanzierung erst in den Jahren 2030/2031 an.“

a) Wie viel macht aa) der Barwert und bb) der Nominalbetrag aus der Parallelverschiebung bezogen auf die von der Stadt zu vertretende Verschiebung um drei Monate aus?

b) Wie viel macht aa) der Barwert und bb) der Nominalbetrag aus der weiteren Parallelverschiebung des Fertigstellungstermins 30.11.2011 bis zu dem von Adamanta prognostizierten Fertigstellungstermin 15. April 2014 aus?

c) Wie viel macht aa) der Barwert und bb) der Nominalbetrag aus der weiteren Parallelverschiebung des Fertigstellungstermins 30.11.2011 bis zu dem von Adamanta neuerdings prognostizierten Fertigstellungstermin November 2014 aus?

d) Wie erfolgt die Finanzierung dieser Mehrkosten?

 

6. Inwieweit verschiebt sich auch der Termin für den nach dem ursprünglichen Finanzierungskonzept vorgesehen Verkauf der Mantelbebauung, der für den Zeitpunkt „20 Jahre nach Fertigstellung des Gesamtgebäudes“ vorgesehen war (ursprünglich 2030), und welche Konsequenzen und finanziellen Auswirkungen hat dies für die für 2030 angesetzte Begleichung der Restschuld?

 

7. Wie hoch ist nach dem aktuellen Stand die kalkulatorische Restschuld am Ende der geplanten Pachtzeit von 20 Jahren (kalkulatorische Restschuld ist die im Zahlungsplan festgelegte Restschuld von 126 Mio. Euro, reduziert um den verzinsten Überschuss bzw. erhöht um den verzinsten Unterschuss aus der Differenz der Pachteinnahmen und der Zahlungen an das Bankenkonsortium)?