Zum Hauptinhalt springen

Elbphilharmonie / Zahlungen oder andere Zusagen an die STRABAG im Zusammenhang mit dem Rückzug ihrer Vergaberüge (III)

Donnerstag, 22.09.2011

In der Senatsantwort Drs. 20/1479 heißt es: „Ausweislich des Schreibens vom 20. Dezember 2006 des ehemaligen Projektkoordinators des Senates für das Projekt Elbphilharmonie an den Vorsitzenden des Vorstandes der STRABAG SE sollte die Vergabe des Auftrages Tiefbau Piste, Schultern und Nebenflächen für die Start- und Landebahnverlängerung auf dem Airbus Werksgelände durch die Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbH & Co. KG an die STRABAG AG auf die Vereinbarung angerechnet werden.“

 

Interessanterweise hat der damalige Senat in seiner Antwort auf die Frage „Bei welchen öffentlichen Auftragsvergaben in den Jahren 2006 bis 2010 erhielten die STRABAG SE oder mit ihr verbundene Unternehmen den Zuschlag?“ (Drs. 19/7359, Frage 7.) ausgerechnet diesen öffentlichen Bauauftrag unerwähnt gelassen.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie lautete der veröffentlichte Ausschreibungstext des Bauauftrags? (Bitte beifügen.)

2. Wann und wo wurde die Ausschreibung veröffentlicht?

3. Um welche Verfahrensart handelte es sich und warum wurde diese gewählt?

4. Wie viel betrug die Bruttoauftragssumme?

5. Wie viele und welche Bewerber haben an der Ausschreibung teilgenommen?

6. Was war der Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bzw. der Angebotsfrist?

7. Wann wurde der Auftrag erteilt?

8. Wer traf die Vergabeentscheidung und wie kam es dazu?

9. Wurde der Bieter mit dem günstigsten Preis ausgewählt?

 Wenn nein, warum nicht?

10. Ggf. wie viel Prozent teurer waren das nächst höhere und das höchste Gebot?

11. Ggf. wie viel Prozent günstiger waren das nächst niedrigere und das niedrigste Gebot?

12. Mit welchem Betrag wurde dieser Bauauftrag auf die vereinbarte Vorkostenerstattung angerechnet?