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Elbphilharmonie Zeitpunkt der Ausschreibung - Nachfrage

Dienstag, 25.05.2010

Mit dem am 24. Februar 2005 bekannt gemachten Verhandlungsverfahren wurde ein privater Partner für die Realisierung des Projektes Elbphilharmonie gesucht, der Planungsleistungen, Bauleistungen, Unterhaltungs- und Finanzierungsleistungen erbringt und insbesondere die Mantelbebauung vermarktet (vgl. Drucksache 18/5526). Laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/6125 gab es Hinweise des Generalplaners gegenüber der ReGe, dass

- der Zeitpunkt einer Vergabe verfrüht gewesen sei,

- der Stand der Planung zu Problemen bei der Integration der Investorenplanungen führe,

- der Stand der Planung die Sicherheit der Preisbildung auf Seiten des Auftragnehmers negativ beeinflusse?

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wann und in welchem Rahmen hat der Generalplaner die ReGe daraufhin gewiesen, dass

- der Zeitpunkt einer Vergabe verfrüht gewesen sei,

- der Stand der Planung zu Problemen bei der Integration der Investorenplanungen führe,

- der Stand der Planung die Sicherheit der Preisbildung auf Seiten des Auftragnehmers negativ beeinflusse? Wie ist die ReGe mit diesen Hinweisen umgegangen?

2. Hat sich

a. der Aufsichtsrat der ReGe

b. die Senatskanzlei oder welche Behörde,

c. der Senat

mit diesen Hinweisen des Generalplaners befasst? Wenn ja, jeweils wann und mit welchem Ergebnis?

3. Hat der Generalplaner seine Hinweise mit dem Wunsch nach einer Verschiebung der Ausschreibung verbunden? Wenn ja, wie ist die ReGe mit diesen Hinweisen umgegangen?

4. Hat sich

a. der Aufsichtsrat der ReGe

b. die Senatskanzlei oder welche Behörde,

c. der Senat

mit einer Verschiebung der Ausschreibung befasst? Wenn ja, jeweils wann und mit welchem Ergebnis?