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Elterngeld für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

Dienstag, 27.01.2009

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das zum 1.Januar 2007 in Kraft getreten ist, können auch die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von Leistungsberechtigten Elterngeld erhalten, wenn sie mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Zuständige Stellen für die Anträge sind in Hamburg die Bezirksämter.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie viele Lebenspartnerinnen und Lebenspartner -bitte nach Geschlecht getrennt darstellen- haben in den Jahren 2007 und 2008 bei welchen Bezirksämtern Elterngeld für wie viele Monate beantragt?

 

2. Wie viele Lebenspartnerinnen und Lebenspartner –bitte nach Geschlecht getrennt darstellen- haben in den Jahren 2007 und 2008 in welchen Hamburger Bezirken für wie viele Monate Elterngeld erhalten