Elterngeld in Hamburg
Montag, 15.02.2010
Das Elterngeld ersetzt u.a. 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.
Anspruchsberechtigte sind zudem auch zuvor nicht erwerbstätige Elternteile. Sie erhalten neben ggf. laufenden Transferleistungen zusätzlich mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat,
1. An wie viele Elternteile wurde Elterngeld in Hamburg in welcher Höhe im Jahr 2009 gezahlt?
Bitte möglichst die unten aufgeführte Einteilung verwenden.
Leistungshöhe in Euro Anzahl nach Altersklassen der Leistungsbezieher Summe %-Anteil
18 18 –23 24 -29 30 -34 35 -39 40 & >
0
300
301 – 499
500 – 699
700 – 899
900 – 1009 ¬
1100 – 1299
1300 – 1499
1500 – 1699
1700 und mehr
Gesamt 100
2. An wie viele Elternteile wurde Elterngeld in den einzelnen sieben Hamburger Bezirken in welcher Höhe im Jahr 2009 gezahlt? Bitte Darstellung wie unter 1.
3. An wie viele Elternteile wurde Elterngeld in den einzelnen Hamburger Stadteilen in welcher Höhe im Jahr 2009 gezahlt? Bitte Darstellung wie unter 1., aber ohne Altersdifferenzierung
4. An wie viele Elternteile wurde das so genannte a. Geschwistergeld und/oder b. Elterngeld für gering verdienende Eltern in Hamburg gezahlt?