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Entsprechen neue Fenster der JVA Fuhlsbüttel nicht der Hamburgischen Bauordnung?

Freitag, 05.06.2009

Zahlreiche Insassen der JVA Fuhlsbüttel haben sich über den Einbau neuer Fenster in der JVA beschwert, die ihnen u. a. wegen des Einbaus von Lochblenden vor dem zu öffnenden Fensterteil weniger Licht spenden. Dies soll nicht der Hamburgischen Bauordnung entsprechen. Diesbezüglich steht offenbar auch eine baurechtliche Prü-fung durch die Bauabteilung des zuständigen Bezirksamtes Hamburg-Nord an.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie viele Einwendungen gegen den Einbau neuer Fenster in der JVA Fuhls-bütttel sind eingereicht worden?

 

2. Wogegen richten sich die Einwendungen konkret?

3. Hat bereits eine baurechtliche Überprüfung der Einwendungen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

 

4. Aus welchem Grund und seit wann sind die beanstandeten Fenster in der JVA Fuhlsbüttel eingebaut worden?

 

5. Wer hat seinerzeit über den Einbau dieser Fensterart entschieden?

6. In wieweit sind die Insassen der JVA Fuhlsbüttel in den Umbauprozess und die konkrete Entscheidung für die beanstandeten Fenster einbezogen wor-den?

 

7. Welche Kosten sind bisher dafür entstanden?

8. Ist geplant, weitere Fenster der beanstandeten Art einzubauen?