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Entwicklung der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Donnerstag, 04.11.2010

Im Bericht über den Haushaltsverlauf geht der Senat im Einzelplan 4 davon aus, dass „die Zahl der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG weiterhin rückläufig ist“ (Drs. 19/7508, S. 67).

Im Gegensatz zu dieser Annahme steht die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage von Ksenija Bekeris (19/7336), in der der Senat eine deutliche Zunahme der in Hamburg aufgenommenen Flüchtlinge seit 2007 dokumentiert. Diese Entwicklung wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) bestätigt. Seit 2007 verzeichnet das BaMF einen deutlichen Anstieg der gestellten Asylanträge. Von 2008 auf 2009 betrug der Zuwachs 25,2 Prozent.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Halten Senat und zuständige Behörden an der Erwartung fest, dass die Zahl der Leistungsbezieher/innen nach dem AsylbLG weiter sinken wird?

2. Auf welcher Grundlage geht der Senat bzw. die zuständige Behörde davon aus, dass die Zahl der Leistungsbezieher/innen nach dem AsylbLG rückläufig ist, auf welchen Annahmen für die Zukunft und Erfahrungen der Vergangenheit basiert die Erwartung?

3. Wie viele Asylsuchende und wie viele Duldungsantragsteller/innen sind im Jahr 2010 bis zum 31. Oktober in Hamburg aufgenommen worden (bitte die Zahlenreihe aus Drs. 19/7336 zu Ziffer 2 fortführen)?

4. Mit wie vielen Leistungsbezieher/innen nach dem AsylbLG plant der Senat für das zweite Halbjahr 2010 sowie für die Jahre 2011 und 2012?

5. In Drs. 19/7508 ist von durchschnittlich 6.711 Leistungsbeziehern nach dem AsylbLG im ersten Halbjahr 2010 die Rede. Welche Angaben sind dazu möglich, wie sich ihre Zahl im Laufe der vergangenen Jahre entwickelt hat? Wie viele Leistungsbezieher/innen nach dem AsylbLG gibt es in Hamburg und bundesweit seit 2005 bis heute? Bitte für Hamburg aufgeschlüsselt nach Monaten sowie Jahren insgesamt angeben.

6. Wie viele Mittel wurden seit 2005 bis heute jährlich für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG verausgabt?

7. Wie setzt sich die Gruppe derjenigen zusammen, welche Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Deckung ihres laufenden Lebensunterhaltes beziehen? Wie viele der Leistungsbezieher/innen sind geduldet, wie viele verfügen als Asylsuchende über eine Aufenthaltsgestattung, wie viele sind ohne Aufenthaltstitel und welche weiteren Gruppen gibt es?

8. Welche Angaben sind dazu möglich, wie sich die Zusammensetzung der Leistungsbezieher/innen in den vergangenen Jahren hinsichtlich Größe und Anteil der einzelnen Gruppen (Duldung, Aufenthaltsgestattung usw.) entwickelt hat?