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Entwicklung des Leerstandes städtischer Wohnungen

Mittwoch, 07.11.2012

Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt kommt neben dem umfassenden Wohnungsneubauprogramm des SPD-Senats dem Schutz und Erhalt bezahlbarem Wohnraum eine große Bedeutung zu. Dazu sind verschiedene Maßnahmen ergriffen worden bzw. in der konkreten Vorbereitung. Damit ist eine deutliche Veränderung ist der Wohnungspolitik in Hamburg gegenüber den Vorgängersenaten erkennbar, die auch bundesweit Beachtung findet.

Aufgrund eines Antrages der SPD-Bürgerschaftsfraktion plant der Senat auch gegen Zweckentfremdungen und Leerständen von Wohnraum konsequenter vorzugehen. Dabei ist klar, dass die Stadt ihrerseits alles tun muss, um den seit Jahren unter dem CDU- bzw. CDU-GAL-Senat entwickelten Leerstand städtischer Immobilien und insbesondere von Wohnungen zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Wohngebäude mit wie vielen Wohnungen besitzt die FHH außerhalb der Bestände von SAGA GWG? In welchen Stadtteilen befinden sich diese Wohnungen?

2. Wie viele dieser Wohnungen werden durch SAGA GWG verwaltet?

3. Der Geschäftsbericht der SAGA GWG benennt nur die vermietungsbedingte Leerstandsquote.

a. Wie hoch ist der Gesamtleerstand, aufgeschlüsselt nach den Faktoren: modernisierungsbedingt, verkaufsbedingt, abbruchbedingt, vermietungsbedingt, und ggf. sonstige Gründe? Bitte jeweils für SAGA GWG insgesamt und den von der SAGA GWG verwalteten FHH-Bestand aufschlüsseln. Wie hat sich der Leerstand jeweils in den letzten 3 Jahren entwickelt?

b. Wie viele der leer stehenden Wohnungen stehen bereits seit mehr als 6 Monaten leer? Bitte nach den gleichen Faktoren wie oben aufschlüsseln.

c. Bei wie vielen Wohnungen, die bereits länger als 6 Monate leer stehen, wurde mit einer Modernisierung noch nicht begonnen?

d. Wie viele leer stehende Wohnungen der FHH bzw. bei SAGA GWG fallen nicht unter das Zweckentfremdungsverbot, weil beispielsweise eine Unbewohnbarkeitserklärung vorliegt oder andere triftige Gründe gegen eine Wohnnutzung sprechen?

4. Der dauerhafte Leerstand von Wohnraum fällt unter das Zweckentfremdungsverbot des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes und wird entsprechend verfolgt.

a. Wie oft hat die FHH bzw. SAGA GWG in den vergangenen 3 Jahren die Aufforderung erhalten, Wohnraumleerstand zu beseitigen, bzw. leer stehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen?

b. Wurden in den vergangenen 3 Jahren gegen SAGA GWG bzw. gegen die FHH Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 15 Wohnraumschutzgesetz eingeleitet? Falls ja:

- in wie vielen Fällen?

- Wurden dabei Bußgelder verhängt? In welcher Höhe?

5. Wie viele leer stehenden Wohngebäude der FHH bzw. der SAGA GWG sollen abgerissen werden, weil sie sich nicht auf ausgewiesenen Wohnflächen befinden, sondern etwa auf Grün- oder Gewerbeflächen?

6. Welche Strategie verfolgt der Senat, leer stehende Wohnungen und Wohngebäude kurzfristig wieder in Nutzung zu bringen?