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Ergebnisse des Pilotprojektes am Hansaplatz zur Nutzung der intelligenten Videobeobachtung (iVBeo)

Donnerstag, 14.03.2024

Einleitung für die Fragen:

Die Polizei Hamburg hat in diesem Jahr in Kooperation mit der Polizei Mannheim und dem Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik, und Bildauswertung am Hansaplatz im Rahmen eines Pilotprojekts zur frühzeitigen Erkennung von Gefahrensituationen eine intelligente Videobeobachtung (iVBeo) eingesetzt. Diese umfasst eine Software, die mit Hilfe einer digitalen Skelettierung atypische Bewegungsmunster detektieren kann. Nach einer dreimonatigen Planungsphase wurde das ebenfalls dreimonatige Proof of Concept (PoC) durchgeführt. Der PoC endete am 09. Oktober 2023 (vgl. Drs. 22/12984).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Anzahl der detektierten Sachverhalte und Zuverlässigkeit der Software

Vorbemerkung: Wenn die Software ein atypisches Bewegungsmuster detektiert, wird auf einem Monitor im Wachraum des Polizeikommissariats (PK) 11 ein optischer Teaser ausgelöst. Dann prüfen die diensthabenden Polizeibeamt: innen des PK 11, ob eine gefahrenträchtige Situation vorliegt, die eine polizeiliche Intervention erfordert. Die Detektion der Software umfasst die Aktivitäten Liegen, Fallen, Taumeln, Treten, Schlagen, Schubsen, Anrempeln, aggressive Körperhaltung und defensive Körperhaltung (vgl. Drs. 22/12180).

Frage 1: Wie häufig wurde in dem dreimonatigen Zeitraum des PoC eine gefahrenträchtige Situation durch die Software festgestellt und in Folge dessen ein optischer Teaser ausgelöst?

Frage 2: In wie vielen Fällen, in denen ein optischer Teaser ausgelöst worden ist, teilten die Polizeibeamt: innen die Einschätzung des iVBeo als gefahrenträchtige Situation?

Frage 3: In wie vielen Fällen, in denen ordnungsgemäß ein optischer Teaser ausgelöst worden ist, hat eine polizeiliche Intervention stattgefunden?

Frage 4: Inwiefern hat die iVBeo zu einer Interventionsbeschleunigung der Polizei am Hansaplatz geführt?

Frage 5: Wie viele relevante Sachverhalte wurden durch die Software nicht detektiert?

Wenn möglich: Bitte aufschlüsseln, in wie vielen Fällen während des Sachverhaltes eine der o. g. Aktivitäten stattgefunden hat, in denen die Software einen optischen Teaser hätte auslösen sollen, und in wie vielen Fällen diese Aktivitäten nicht während des Sachverhaltes stattgefunden haben.

Frage 6: Wie bewertet der Senat bzw. die Polizei Hamburg die Zuverlässigkeit der Software während des dreimonatigen PoC in Hamburg?

Datenschutzrechtlich Prüfung der Software

Vorbemerkung: Im Vorfeld des Pilotprojektes wurden die datenschutzrechtlichen Belange unter Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Polizei Hamburg geprüft und die datenschutzrechtliche Dokumentation wurde dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) übergeben (vgl. Drs. 22/12180).

Frage 7: Hat der HmbBfDI zu dem Pilotprojekt Stellung genommen? Wenn ja: Wie lautet die Stellungnahme?

Frage 8: Ist im Falle einer dauerhaften Implementierung der Software geplant, den HmbBfDI erneut einzubeziehen?

Weiteres Vorgehen nach Ende des Pilotprojektes

Vorbemerkung: Der Senat hat ausgeführt, dass nach Abschluss des Projektes und einer entsprechenden Evaluation darüber entschieden werden soll, ob eine dauerhafte Implementierung der Software stattfindet (vgl. Drs. 22/12180).

Frage 9: Nach welchen Parametern wurde die Evaluation strukturiert und ausgewertet? Inwiefern hat die iVBeo zu einer Entlastung der Polizei am Hansaplatz geführt?

Frage 10: Soll nunmehr eine dauerhafte Implementierung der iVBeo und der verwendeten Software stattfinden?

Frage 11: Ist im Rahmen einer weiteren Erprobung oder einer dauerhaften Implementierung geplant, die Nutzung der iVBeo auf weitere Orte auszuweiten?

Vorbemerkung: Das Innenministerium Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim haben am 04.12.2023 mitgeteilt, dass „[d]ie vorhandene Software […] nun zu einem marktreifen Produkt weiterentwickelt werden“ soll (https://www.mannheim.de/de/presse/land-baden-wuerttemberg-und-stadt-mannheim-vereinbaren-aktionsplan-mehr-sicherheit-fuer-mannheim).

Frage 12: Wird die Kooperation der Polizei Hamburg mit der Polizei Mannheim sowie dem Fraunhofer-Institut fortgesetzt?

Frage 13: Ergeben sich daraus Auswirkungen und ggf. neue Chancen für eine mögliche weitere Anwendung der iVBeo in Hamburg? Wird die Software künftig auch „lernend“ und nicht nur erkennend eingesetzt werden?

 

sowie
  • Sina Imhof (GRÜNE)