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Ergebnisse zum Schallschutz an der Güterumgehungsbahn

Montag, 17.10.2011

Seit Jahren wird über Schallschutzmaßnahmen und die Effektivität der getroffenen Maßnahmen an der Güterumgehungsbahn im Austausch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Verhandlungen zwischen der DB AG, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeinsam mit der Freien- und Hansestadt Hamburg über Finanzierungsmodalitäten für die Errichtung der getroffenen Lärmschutzmaßnahmen haben viel Zeit und Ressourcen bei allen Beteiligten in Anspruch genommen. In der Drs. 18/7550 wurde als oberste Priorität der Schutz der Wohnbereiche, als auch der Schutz von sozialen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen) genannt. Lärmschutzmaßnahmen wurden hiernach für Kindertageseinrichtungen vorgesehen, die einem Dauerschallpegel von mehr als 55dB(A) am Tage ausgesetzt sind. Für alle Bereiche ist eine Darstellung der erreichten Reduktion in (dB(A)) bzw. Lärmemissionsveränderungen bzgl. der Ausgangssituation nicht erfolgt.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1) Liegt dem Senat ein Schallschutzgutachten / liegen Messungen zu veränderten Lärmemissionen an der Güterumgehungsbahn vor, welche im Zusammenhang mit den getroffenen Schallschutzmaßnahmen stehen (dB(A) - Werte vor und nach den getroffenen Maßnahmen)? Wenn ja, welche? (Bitte Ergebnisse beifügen).

 

2) Wer ist für die Erstellung/Erhebung eines Schallschutzgutachten / entsprechender dB(A)-Werte, die im Zusammenhang mit den getroffenen Schallschutzmaßnahmen an der Güterumgehungsbahn stehen, zuständig?

 

3) Gibt es Untersuchungen (und Ergebnisse) zu den getroffenen Lärmschutzmaßnahmen an der Güterumgehungsbahn der DB AG und/oder dem Eisenbahn-Bundesamt und/oder dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung? Wenn ja, liegen diese dem Senat vor? Wenn ja, geht aus diesen Untersuchungen hervor, dass und um wie viel dB(A) die Lärmemission reduziert werden konnte? Wenn nein, wird der Senat eine entsprechende Untersuchung in Auftrag geben und/oder selber durchführen lassen? Wenn ja, wann ist mit den Ergebnissen solcher Untersuchungen zu rechnen?