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Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe

Freitag, 02.07.2010

Die Rahmenbedingungen für freiberufliche Hebammen haben sich in jüngster Zeit zunehmend verschlechtert. Insbesondere sehr stark ansteigende, z. T. monopolisierte Versicherungsprämien von 1992 mit 179,- € auf vorgesehene Prämien ab 2010 mit 3.689,- € sowie ein durchschnittlicher Stundenlohn von ca. 7,50 € bei gleichzeitig hochqualifizierter Ausbildung führen nach einer Abnahme freiberuflicher Hebammen um 25% jetzt zu einem massiven Rückgang dieses Versorgungsangebotes.

Ab Juli werden die Gebühren für die Geburt fast ausschließlich für die Versicherungsprämie verwendet werden müssen. Das Versicherungsproblem besteht zum Teil auch bei stationären Anstellungsträgern, die den Versicherungsschutz nur unzureichend sicherstellen.

Schon heute sind die mit großem gesellschaftlichem Interesse entstandenen Geburtshäuser weitgehend von der Bildfläche verschwunden. In der weiteren Perspektive muss unbedingt verhindert werden, dass aus versicherungstechnischen Gründen womöglich der Kaiserschnitt zur Regelversorgung wird.

Ein Weg kann beispielsweise die Gründung eines bundesweiten Versicherungsfonds sein, für den die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten.

Unsere Gesellschaft ist dringend auf eine große Zahl von qualifizierten Geburten einschließlich erweiterter Hilfen rund um die Geburt angewiesen und dafür sind insbesondere hoch motivierte Mütter erforderlich, die sich eine persönlich gewünschte positive und vertrauensvolle Geburtsbedingung auch in Zukunft vorstellen können. Hierzu gehört auch die fachlich qualifizierte Be-treuung vor der Geburt, am Wochenbett und mit den Neugeborenen zu Hause. Dies sicherzustellen ist insbesondere die Aufgabe der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie hat sich die Anzahl freiberuflich tätiger Hebammen und Geburtshelfer in Hamburg im Zeitraum von 2001 bis 2009 entwickelt?

2. Wie viele Entbindungen werden im Jahresdurchschnitt durch eine freiberuflich tätige Hebamme bzw. freiberuflich tätigen Geburtshelfer begleitet und wie ist hoch das durchschnittliche steuerpflichtige Jahreseinkommen?

3. Wie haben sich die durchschnittlichen Beiträge einer freiberuflichen Hebamme bzw. eines freiberuflich tätigen Geburtshelfers von 2001 bis 2009 in Hamburg entwickelt?

4. Trifft es zu, dass es lediglich zwei Versicherungsanbieter für diese Berufsgruppe gibt?

5. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie sich die Anzahl der Schadensfälle und die Durchschnittsschadensfallsummen in der Zeit von 2001 bis 2009 entwickel haben?

6. Welche Vergütungen zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg für folgende Leistungen derzeit an die freiberuflich tätigen Hebammen bzw. Geburtshelfer zahlen:

Hausgeburt

Beleggeburt

Geburt in einer hebammengeleiteten Einrichtung

Teilgebühr bei abgebrochener Geburt bei Verlegung in ein Krankenhaus

 

7. Welche Vergütungen können derzeit nach der vom Land festzusetzenden Hebammengebührenordnung für Selbstzahlerinnen (PKV, Beihilfe etc.)von den Hebammen für folgende Leistungen erhoben werden:

Hausgeburt

Beleggeburt

Geburt in einer hebammengeleiteten Einrichtung

Teilgebühr bei abgebrochener Geburt bei Verlegung in ein Krankenhaus

 

8. Seit welchem Datum gelten die Gebühren der Hebammengebührenordnung wie unter Pkt. 7. Beschrieben und welche Absichten bestehen, die Gebührensätze an die GKV-Entwicklung anzupassen?